Politik Mindestlohn steigt 2027 auf 14,60 Euro

Der Mindestlohn in Deutschland steigt: In zwei Stufen wird er bis 2027 auf 14,60 Euro angehoben.
Der Mindestlohn in Deutschland steigt: In zwei Stufen wird er bis 2027 auf 14,60 Euro angehoben. © magele-picture - stock.adobe.com

Bis zuletzt machten es Arbeitgeber und Gewerkschaften spannend. Doch dann einigten sie sich auf eine Erhöhung des Mindestlohns in Deutschland. So reagierte der Dehoga.

Der Mindestlohn in Deutschland soll in zwei Stufen auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 steigen. Anfang kommenden Jahres soll er bereits auf 13,90 Euro steigen, wie die Mindestlohnkommission in Berlin mitteilte. Der Vermittlungsvorschlag der Kommissionsvorsitzenden Christiane Schönefeld sei einstimmig beschlossen worden.

Heute liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro. Die Mindestlohnkommission entscheidet alle zwei Jahre über die Anpassung. Hier verhandeln Spitzenvertreterinnen und -vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgebern miteinander. Die Bundesregierung setzt den Beschluss dann per Verordnung um. Der vorangegangene Beschluss über den heutigen Mindestlohn war gegen das Votum der Gewerkschaften mit der Stimme der unabhängigen Kommissionsvorsitzenden Christiane Schönefeld gefasst worden. 

„Harte Verhandlungen“

Schönefeld sprach von einem tragfähigen Kompromiss, der für einen Ausgleich zwischen den Interessen der Arbeitnehmer und Betriebe sorge. Mit Blick auf in der Öffentlichkeit geäußerte Erwartungen über einen Mindestlohn von 15 Euro – das fordert die SPD – sprach sie von sehr schwierigen Gesprächen. Der Verhandlungsführer des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Stefan Körzell, sagte, es seien „harte Verhandlungen“ gewesen. Der Verhandlungsführer der Arbeitgeber, Steffen Kampeter, kritisierte den großen Druck, der in den letzten Monaten von politischer Seite auf die Kommission ausgeübt worden sei.

Über Wochen keine Einigkeit

Über Wochen war man sich in dem Gremium aber uneins gewesen, wie aus Verhandlungskreisen verlautete. Wäre die unabhängige Mindestlohnkommission nicht zu einer Einigung gekommen, hätte der Gesetzgeber handeln können. Die SPD, die in Berlin einen Parteitag abhält, hatte im Wahlkampf 15 Euro Mindestlohn gefordert.

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und Sozialdemokraten hatte auf eine konkrete Festlegung verzichtet. „Für die weitere Entwicklung des Mindestlohns wird sich die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren“, heißt es dort entsprechend den gesetzlichen Vorgaben für die Kommission. „Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar.“

Dehoga: Herausforderndes Ergebnis für die Branche

„Die Mindestlohnkommission hat mit der Entscheidung unter Beweis gestellt, dass sie in der Lage ist, Kompromisse unter Würdigung der Tarifentwicklung und der wirtschaftlichen Gesamtsituation zu erzielen“, erklärte Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga Bundesverband). „Es ist wichtig, dass die Sozialpartner gemeinsam eine von der Politik unabhängige Gesamtabwägung getroffen haben. Denn Löhne dürfen nicht Spielball der Politik sein. Damit sollte jetzt auch die politische Debatte beendet sein.

Gleichwohl stelle das Verhandlungsergebnis und die damit verbundenen deutlichen Personalkostensteigerungen die Branche mit 2,2 Millionen Beschäftigten vor große Herausforderungen.

„Acht gültige regionale Tarifverträge werden so bereits im Jahr 2026 überholt und teilweise außer Kraft gesetzt. Das gesamte tarifliche Lohngefüge wird dadurch beeinflusst – ein Eingriff in die Tarifautonomie. Durch die Erhöhung in zwei Schritten wird die Belastung abgemildert und die Planbarkeit verbessert“, ordnet Zöllick die Auswirkungen für Hotellerie und Gastronomie ein.

Mindestlohn in Deutschland 

Der Mindestlohn in Deutschland war 2015 unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) eingeführt worden. Bei der Erhöhung auf zwölf Euro im Oktober 2022 hatte ausnahmsweise der Gesetzgeber dem Gremium die Entscheidung per Gesetz aus der Hand genommen. Damals hatte der spätere Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) den Mindestlohn mit ins Zentrum seines Wahlkampfs für mehr „Respekt“ gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gestellt. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte in einem Interview klargestellt, dass es „keinen gesetzlichen Automatismus“ geben werde. Der Mindestlohn könne „bei dieser Höhe zum 1. Januar 2026 oder 2027 liegen“, so Merz bereits im April.

Faktoren für die Entscheidung

Entscheidende Faktoren für die Lohnuntergrenze sind die zurückliegende Entwicklung der Tariflöhne in Deutschland, errechnet durch das Statistische Bundesamt. Zudem dient der mittlere Lohn als Ausgleichsgröße, denn als angemessener Mindestlohn gelten 60 Prozent des nationalen Medianlohns, also des statistisch errechneten mittleren Lohns. So soll vermieden werden, dass künftig noch mehr Menschen durch Armut gefährdet sind. 

Viele sind Armutsgefahr ausgesetzt

Vergangenes Jahr waren laut offizieller Statistik 15,5 Prozent der Bevölkerung armutsgefährdet – rund 13,1 Millionen Menschen in Deutschland. Als armutsgefährdet gelten laut EU-Definition alle, die über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügen. 1.378 Euro im Monat nach Steuern und Sozialabgaben waren dies 2024 für eine alleinlebende Person in Deutschland. Die Arbeitgeber hatten allerdings vor gravierenden ökonomischen Folgen durch eine deutliche Mindestlohnerhöhung gewarnt. Deutschland droht 2025 das dritte Rezessionsjahr in Folge. dpa