Mehr Gelder für das Gastgewerbe EU-Beihilfegrenzen deutlich erhöht

Die EU-Beihilfegrenzen werden deutlich erhöht. Dafür hatte sich der Dehoga eingesetzt. © Pixabay/Klimkin

Die EU-Beihilfegrenzen werden deutlich erhöht, wie die Europäische Kommission nun beschloss. Wissenswertes dazu hat der Dehoga zusammengefasst.

Die Europäische Kommission hat beschlossen, den am 19. März 2020 verabschiedeten vorübergehenden Rahmen für staatliche Beihilfen bis zum 31. Dezember 2021 (bislang: 30. Juni 2021) zu verlängern, um die Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus zu unterstützen.
Die Kommission hat zudem beschlossen, den Geltungsbereich zu erweitern, indem die darin festgelegten Obergrenzen angehoben und bestimmte rückzahlbare Instrumente bis Ende nächsten Jahres in direkte Zuschüsse umgewandelt werden. Für Gastronomie und Hotellerie ist dabei insbesondere folgendes wichtig, wie der Dehoga zusammenfasst:

  • Die 0,8 Millionen-Euro-Grenze bei Kleinbeihilfen wird auf 1,8 Millionen erhöht. Diese können nach wie vor über einen Zeitraum von drei Jahren mit einer De-minimis-Beihilfe von bis zu 200.000 Euro pro Unternehmen kombiniert werden.
  • Die Grenze für den Fixkostenzuschuss (für Unternehmen, die besonders von der Coronavirus-Krise betroffen sind und im förderfähigen Zeitraum im Vergleich zum gleichen Zeitraum von 2019 Umsatzverluste von mindestens 30 Prozent verzeichnen) wird von drei auf zehn Millionen Euro erhöht.

Anpassung deutscher Regelwerke nun nötig

Daher müssen nun die Regelungswerke zu den November- und Dezemberhilfen sowie zur Überbrückungshilfe III schnellstmöglich angepasst werden. Dabei muss aus Sicht des Verbandes sichergestellt werden, dass die Anpassung der Programme schnell erfolgt, und dass es zu keinen Verschlechterungen gegenüber den bisherigen Regelungen komme. Der Dehoga erwarte, dass die Hilfen im vollem Umfang wie zugesagt erfolgen.
Der Befristete Rahmen der Europäischen Kommission stellt die beihilferechtliche Grundlage für zahlreiche deutsche Hilfsmaßnahmen während der Pandemie dar. Hierauf gestützt sind beispielsweise die Überbrückungshilfe, verschiedene KfW-Kredite sowie Teile der außerordentlichen Wirtschaftshilfe (November-/Dezemberhilfe). Mit den beschlossenen Änderungen wird der beihilferechtliche Spielraum für eine effektive Unterstützung der Unternehmen in der Pandemie maßgeblich erweitert.

Altmaier spricht von "weiterem Schritt für zusätzliche Flexbilität bei Finanzhilfen"

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sagte dazu:  „Der von der Europäischen Kommission vorgelegte erweiterte Beihilferahmen ist eine sehr gute Nachricht für Unternehmen und Beschäftigte. Damit ist ein weiterer Schritt getan für zusätzliche Flexibilität bei Finanzhilfen für die Wirtschaft. Viele Unternehmen sind durch die andauernde Pandemie weiterhin in einer schweren Notlage. Unsere Unternehmen brauchen daher weiterhin unsere Unterstützung. Mit unseren bewährten Coronahilfen tun wir weiterhin alles, um die Substanz unserer Wirtschaft zu erhalten.“
Die Pressemitteilung der Europäischen Kommission finden Sie hier.