Der Haushalt wird nicht in der kommenden Woche im Bundestag zur Abstimmung gestellt. Wann es soweit sein wird, ist offen.
Die Ampel-Koalition hat den für den 1. Dezember geplanten Beschluss des Bundeshaushalts 2024 verschoben. Das teilten die Fraktionschefs von SPD, Grünen und FDP am Mittwoch gemeinsam mit.
Sie machten keine Angaben darüber, ob der Beschluss noch in diesem Jahr damit vom Tisch ist. Vor Jahresende gibt es noch eine weitere reguläre Bundestags-Sitzung. Mit einer Fristverkürzung im Bundesrat wäre ein Beschluss theoretisch noch möglich, nach Einschätzung aus der Ampel-Koalition aber unwahrscheinlich. Ein Beschluss vor Jahresende erscheint unwahrscheinlich.
Liegt zu Jahresbeginn kein Haushalt vor, sind vorerst nur Ausgaben möglich, die nötig sind, um die Verwaltung aufrechtzuerhalten und rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. In der Praxis kann das Finanzministerium den Ministerien jedoch bewilligen, pro Monat einen bestimmten Prozentsatz der Mittel des noch nicht verabschiedeten Haushaltsentwurfs zu nutzen.
Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Hintergrund für die Verschiebung ist das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe vom vergangenen Mittwoch. Das Gericht hatte die Umwidmung von 60 Milliarden Euro aus dem Haushalt 2021 für nichtig erklärt. Das Geld war als Corona-Kredit bewilligt worden, sollte aber nachträglich für den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft eingesetzt werden. Nun steht es nicht mehr zur Verfügung. Zugleich entschieden die Richter auch, der Staat dürfe sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre auf Vorrat zurücklegen. Stattdessen müsse eine Notlage jedes Jahr neu erklärt werden.
Das hat nach Auffassung von Experten nicht nur Auswirkungen auf geplante Investitionen aus dem Klima- und Transformationsfonds, sondern auch auf das Sondervermögen für die Energiepreisbremsen. Aus diesem Topf wurden in diesem Jahr bereits 37 Milliarden Euro ausgezahlt, die eigentlich nicht zur Verfügung standen.
Mecklenburg-Vorpommern kündigte Veto im Bundesrat an
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD), hatte am Montag angekündigt, ihr Bundesland werde sich am 15. Dezember im Bundesrat gegen die Erhöhung der Mehrwertsteuer aussprechen. Der Tageszeitung Rheinische Post sagte sie, ihr Bundesland werde im Bundesrat ein Veto einlegen. Eine Steuererhöhung sei für die Branche in der aktuellen Situation nicht akzeptabel.
Die tourismuspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Anja Karliczek, fordert ebenfalls weiterhin den Erhalt der 7 Prozent für die Gastronomie: "Es stehen Tausende gastronomische Betriebe auf dem Spiel, mit Auswirkungen auf Steuereinnahmen, Existenzen und auch der touristischen Infrastruktur in Deutschland. Dass dies die Ampel jetzt aufs Spiel setzt, ist eine Fehlentscheidung, deren Auswirkungen wir bald spüren werden."
Die CDU-Koalition im Landtag von Brandenburg hat am Mittwoch im Landtag dazu aufgerufen, im Bundesrat für eine Beibehaltung der niedrigeren Mehrwertsteuer zu kämpfen. Der stellvertretende CDU-Fraktionschef Frank Bommert sagte: " «"Brandenburg hat die Möglichkeit, das Thema in den Vermittlungsausschuss einzubringen." Der Landtag hatte bereits im September mehrheitlich gefordert, dass sich Brandenburg im Bundesrat dafür einsetzt, die Mehrwertsteuer für die Gastronomie nicht zu erhöhen.
"Steuererhöhung ist Fehlentscheidung"
Auch Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) bedauert das geplante Auslaufen der reduzierten Mehrwertsteuer für Speisen in Gaststätten. "Das Gastgewerbe steht auch nach Corona noch unter schwierigen Wettbewerbsbedingungen", sagte Steinbach. Der Druck auf die Branche sei hoch aufgrund der Zurückhaltung der Verbraucher, der Inflation, der Energiekosten und des Fachkräftemangels.
Gleichzeitig erfülle das Gastgewerbe eine wichtige Funktion, die Lebensqualität der Menschen zu erhöhen und die touristische Entwicklung im ländlichen Räum zu sichern Er hätte sich daher eine Entscheidung der Ampel-Koalition im Bund gewünscht: "Daher hatte ich grundsätzlich eine Verlängerung der derzeitigen Regelung um weitere zwei Jahre unterstützt, um der Branche die Möglichkeit zur Konsolidierung zu geben."
Am 15. Dezember sollte der Haushalt 2024 eigentlich im Bundesrat besprochen werden
Die Regierungskoalition hatte sich in der vergangenen Woche darauf verständigt, den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf Speisen Ende dieses Jahres auslaufen zu lassen. Am 1. Dezember sollte der Haushalt im Bundestag beschlossen werden. Am 15. Dezember sollte er im Bundesrat noch einmal diskutiert werden. Dort können die Länder ihren Willen zum Ausdruck bringen. Wann das soweit sein wird, ist mit der Entscheidung vom Mittwoch offen. dpa/sr