Politik Kritik an geplanter Übernachtungssteuer in Aachen

Übernachtungssteuer in Aachen: Geplant sei laut bisherigen Informationen eine Besteuerung jeder entgeltlichen Übernachtung im Stadtgebiet.
Übernachtungssteuer in Aachen: Geplant sei eine Besteuerung jeder entgeltlichen Übernachtung im Stadtgebiet. © Curioso.Photography - stock.adobe.com

Der Rat der Stadt Aachen erwägt die Einführung einer Beherbergungssteuer. Der Dehoga Nordrhein warnt vor finanziellen und bürokratischen Belastungen für die Hotellerie.

Die Stadt Aachen plant die Einführung einer Beherbergungssteuer. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Nordrhein kritisiert das Vorhaben und sieht darin eine erhebliche Zusatzbelastung für das Gastgewerbe. Laut dem Vorsitzenden des Dehoga Aachen, Wolfgang Winkler, komme die geplante Steuer zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt: „Darüber hinaus kann heute keiner der politisch Verantwortlichen überblicken, ob und wie sich die Bettensteuer auf die Hotellerie und auf andere Branchen wie Gastronomie, Handel, Verkehrsgewerbe und damit auf die gesamte Stadt auswirken wird.“

Zusätzliche Belastung für Betriebe

Geplant sei laut bisherigen Informationen eine Besteuerung jeder entgeltlichen Übernachtung im Stadtgebiet. „Wenn eine Bettensteuer kommt, erwarten wir, dass die Beherbergungsbetriebe in Aachen bei der Umsetzung begleitet werden. Es ist nicht damit getan auf den Zimmerpreis eine zusätzliche Steuer zu verlangen. Die Gäste werden die Preiserhöhung nicht diskussionslos hinnehmen und wollen aufgeklärt werden, was angesichts des Fachkräftemangels zusätzlich eine große Herausforderung darstellen wird“, so Winkler. Die geplante Maßnahme treffe auch den für Aachen wichtigen Geschäftsreisetourismus. Reisebudgets seien begrenzt und langfristig festgelegt – zusätzliche Kosten könnten zur Verlagerung von Übernachtungen in andere Städte führen.

Außerdem müsse geklärt werden, wie die Übernachtungen privater Anbieter seitens der Stadt erfasst und kontrolliert, um einen weiteren Wettbewerbsnachteil für die gewerbliche Hotellerie zu verhindern.

Kritik äußert der Verband auch an der fehlenden Zweckbindung der Einnahmen. „Warum sollen einseitig auf dem Rücken der Beherbergungsbetriebe und deren Gäste zusätzliche Gelder für den allgemeinen Haushalt generiert werden? Diese Frage sollte schon erlaubt sein zu stellen“, so Winkler weiter. Zudem stelle die Umsetzung für die Betriebe einen hohen personellen und technischen Aufwand dar: Kassensysteme und Website müssten angepasst, Mitarbeitende geschult und Gäste informiert werden.

Der Dehoga Nordrhein fordert daher die politischen Entscheidungsträger auf, die Einführung der Beherbergungssteuer zu überdenken. red/sar