Marketing Insight KI im Hotelalltag verantwortlich einsetzen

KI unterstützt Abläufe im Hotelalltag – von automatisierten Buchungssystemen bis zu Chatbots.
KI unterstützt Abläufe im Hotelalltag – von automatisierten Buchungssystemen bis zu Chatbots. © ProstoSvet - stock.adobe.com

Ob Chatbots, Preisoptimierung oder digitale Gästekommunikation: Künstliche Intelligenz ist längst Teil des Hotelalltags. Die im August 2024 in Kraft getretene Verordnung EU AI Act bringt klare Regeln für den Einsatz von KI, die nun sukzessive angewendet werden müssen.

Digitalisierung, Automatisierung, künstliche Intelligenz – viele Hotels setzen bereits heute Tools ein, die den Alltag erleichtern. Chatbots beantworten Anfragen in Sekundenschnelle, smarte Systeme optimieren Preise oder personalisieren Angebote. Genau deshalb tritt ab sofort ein neuer Teil der EU-Verordnung zum Einsatz von KI in Kraft – der EU AI Act. Ab 2025 bringt er klare Regeln für alle, die KI beruflich nutzen, auch für Hotels, etwa in der Kommunikation, im Marketing oder bei der Buchung.

Der Einsatz muss rechtskonform, transparent und sicher erfolgen. Das betrifft viele Bereiche im Hotelalltag: etwa automatisierte Preisoptimierung, KI-gesteuerte Chatbots auf der Website, Tools zur Analyse von Gästedaten, Unterstützung im Recruiting-Prozess oder auch die automatisierte Text- und Angebotserstellung. Bereits seit Februar 2025 schreibt Artikel 4 des Gesetzes vor, dass Mitarbeitende im Umgang mit KI geschult werden müssen – unabhängig davon, ob die Systeme intern oder extern bereitgestellt werden. Weitere Pflichten zur Transparenz und Sicherheit folgen bis spätestens 2026.

Vertrauen mit Transparenz

Gäste wünschen sich smarte Services – aber sie wollen auch wissen, wie Entscheidungen entstehen. Genau hier setzt der EU AI Act an: KI-Systeme müssen transparent und verständlich eingesetzt werden. Wenn etwa ein Tool zur Angebotspersonalisierung verwendet wird, sollten Hoteliers offenlegen, welche Daten dafür herangezogen werden – und auf welcher Basis individuelle Empfehlungen entstehen.

KI-generierte Medien

In Deutschland und Österreich gibt es noch keine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte. Die rechtlichen Fallstricke im Umgang mit Künstlicher Intelligenz sind nicht zu unterschätzen: Wenn KI-generierte Bilder oder Texte täuschend echt wirken, aber nicht der Realität entsprechen, kann das schnell als Irreführung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gewertet werden. Eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für solche Inhalte wird daher vermutlich nicht lange auf sich warten lassen. Doch auch ohne eine ausdrückliche Verpflichtung trägt eine klare Kennzeichnung schon heute maßgeblich zur Transparenz bei. Das Vertaruen der Gäste wird dadurch gestärkt.

Sicherheit und Datenschutz

Fehlerhafte KI kann teuer werden und das Vertrauen der Gäste beschädigen. Deshalb verlangt der AI Act umfassende Sicherheitsmaßnahmen: Risikomanagement, Fehlertoleranz und klare Verantwortlichkeiten. KI-Systeme verarbeiten häufig personenbezogene Daten wie Namen, IP Adressen oder Buchungsverhalten. Die Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz bleiben uneingeschränkt gültig. Hotels müssen daher also technisch als auch rechtlich wachsam sein.

Zur Autorin

Carolin Schuhmann ist Strategic Business Development Managerin bei Online Birds.