Nach längerem Hin und Her gibt es nun neue Leitlinien fürs Heizungsgesetz. Holz, Hackschnitzeln und Pellets gelten weiterhin als erneuerbare Energie.
Vorbehaltlich der für kommende Woche angesetzten abschließenden Haushaltsberatung werden ab dem 1. Januar 2024 maximal 30.000 Euro betragende Investitionskosten mit bis zu 70 Prozent gefördert. Verbraucher könnten damit bei ihrer Wärmegewinnung weiterhin auf heimische Holzbrennstoffe und Heizungstechnologien setzen, so die Verbändeallianz zur Stärkung der Holzenergie.
Die Verbände begrüßten die aktuelle Entscheidung des Haushaltsausschusses des Bundestags: „Trotz verschiedentlicher Einflussnahmen, Holzenergie schlechter zu stellen, haben die Regierungsfraktionen letztlich Sachverstand walten lassen und nach dem GEG nun auch in der BEG die außergewöhnlichen CO2-Einsparpotenziale von Holz als heimische, nachhaltig bereitgestellte und preiswerte erneuerbare Energiequelle gewürdigt", heißt es in der offiziellen Pressemitteilung der Verbändeallianz. "Nur mit einer breiten Technologieoffenheit für alle erneuerbaren Wärmesysteme kann die Energiewende im Gebäudebereich gelingen. Hierfür ist Holzenergie immer schon eine wichtige Säule. Verbraucher sollten nun nicht mehr zögern, alte Heizungen durch neue, mit Holzbrennstoffen betriebene Anlagen zu tauschen.“
Die Förderungen im Detail
Neben der Grundförderung (30 Prozent) gebe es für alle erneuerbaren Heizungstypen in der BEG demnach einen Klimageschwindigkeitsbonus (25 Prozent) sowie einen Einkommensbonus (30 Prozent). Die Ausrüstung von Holz- und Pelletheizungen mit einem Staubfilter werde zudem mit 2.500 Euro gefördert – die Nachrüstung mit 50 Prozent der Investitionskosten. Der maximal förderfähige Satz sei bei 70 Prozent gedeckelt.
Der von Umweltverbänden mit Blick auf Biomasse immer wieder suggerierte Raubbau an Wäldern sei nach Ansicht der Verbände in Deutschland nicht gegeben. Holzbrennstoffe wie Scheitholz, Pellets, Hackschnitzel oder Holzbriketts würden aus Resthölzern hergestellt, die bei der Holzernte oder der Holzverarbeitung in den Sägewerken oder der Holzindustrie anfallen. Sie seien als klimaneutral anerkannt und nicht von der CO2-Steuer und darauf basierenden künftigen Preisanstiegen fossiler Brennstoffe betroffen.
Die Verbändeallianz zur Besserstellung der energetischen Holznutzung im GEG wird getragen von Verbänden der gesamtes Wertschöpfungskette, von Waldbesitzern über Produzenten und Handel von Holzbrennstoffen bis zu Herstellern von Heizungssystemen und Einzelraumfeuerstätten wie Kaminöfen sowie dem Heizungsbauhandwerk und den Schornsteinfegern. red/nz