Anträge für die neue Beihilferegelung "Schadensausgleich" können ab sofort gestellt werden. Konkret geht es dabei um Hilfen in Höhe von über zwölf Millionen Euro.
(Stand: 02.07.2021, 8 Uhr) Die Antragstellung für die erweiterte Überbrückungshilfe III auf Grundlage der Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich für Hilfen in Höhe von über zwölf Millionen Euro ist ab sofort möglich. Das teilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf seiner Homepage mit.
Unter Einbeziehung der neuen Beihilferegelung mit der maximalen Höhe der Überbrückungshilfe von 40 Millionen Euro beträgt die Obergrenze für den gesamten Förderzeitraum der Überbrückungshilfe-Programme nun 52 Millionen Euro, wie der Dehoga Bayern mitteit (wir berichteten). Dies betrifft vor allem größere und größte Unternehmen.
Auch die allgemeinen FAQs der Überbrückungshilfe wurden zwischenzeitlich um die Informationen zur Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich Covid-19 ergänzt sowie in einigen weiteren Punkten angepasst. Die Zusammenfassung des Dehoga Bayern zu den wichtigsten neuen Inhalte der FAQs finden Sie hier.
Hilfen über zwölf Millionen Euro Anträge für "Schadensausgleich" können gestellt werden