Der Deutsche Bundestag hat per Gesetz beschlossen, dass ambulante Kuren wieder als Pflichtleistungen der Krankenkassen gelten. Das geht aus einer Pressemitteilung der Stadt Garmisch-Partenkirchen hervor. Durch diesen Beschluss werde die Relevanz der Gesundheitsprävention bestätigt, die zunehmend an Bedeutung gewinne und in Zukunft noch wichtiger werde.
Seit vielen Jahren setzt Garmisch-Partenkirchen nach eigenen Angaben im Bereich Gesundheit auf ambulante Kur- und Präventionsangebote im Heilklima. Mit dem jetzt beschlossenen Gesetz sehe die GaPa Tourismus GmbH ein großes Potenzial für den Ausbau der gesundheitsorientierten Angebote, die in wesentlichen Zügen auf dem Ansatz der Salutogenese basiert. Dahinter steht ein gesundheitswissenschaftlicher Ansatz, der den Fokus auf die Entwicklung und den Erhalt von Gesundheit, und nicht auf die Beseitigung von Krankheit legt.
"Der Schwerpunkt der Arbeit und Produktentwicklung wird noch stärker als bisher darauf abzielen, individuelle Ressourcen der Gesundheitsinteressierten zu fördern und zu stärken sowie den Fokus auf positive Gesundheitsziele zu setzen", sagt Isabell Decker, Leitung Gäste- und Partnermanagement bei der GaPa Tourismus GmbH. "Gesundheit ist eines der wichtigsten Lebensziele des Menschen, das seit Beginn der Corona-Pandemie noch stärker an Bedeutung gewonnen hat."
Was ist eine ambulante Kur?
Zu den Anwendungen einer ambulanten Kur oder auch "offenen Badekur" zählen laut dem Online-Portal Fitreisen unter anderem Thermalbäder, Krankengymnastik, Gesundheitscoaching, Massagen und Fango- oder Schlammpackungen. Dieser Kur müsse ein Kurantrag vorangehen. In Absprache mit dem Arzt und nachdem Sie die Krankenkassen informiert haben können Sie entsprechend der Beschwerden ein passendes Hotel in einem anerkannten Kurort auswählen.