Zahlungsdiensterichtlinie PSD2, Fachkräfteeinwanderungsgesetz, P2B-Verordnung und einiges mehr: Die Branche wird im gesamten Jahresverlauf mit neuen Gesetzen konfrontiert. Worauf sich Hoteliers einstellen sollten, erläutert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands Deutschland (IHA) im Tophotel-Interview.
Tophotel: Herr Luthe, 2020 greift eine Reihe neuer Gesetze, unter anderem endet die Schonfrist bei der Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (Payment Services Directive 2), und es stehen Änderungen bei der Kassenführung an. Sind die deutschen Hotels darauf gut vorbereitet?
Markus Luthe: Gemäß dem am 1. Januar in Kraft getretenen Gesetz zur Einführung manipulationssicherer Kassen müssen sämtliche Registrierkassen über eine sogenannte Technische Sicherungseinrichtung (TSE) verfügen, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein muss. Zwischenzeitlich sind erste Produkte mit solchen zertifizierten TSE auf dem Markt auch verfügbar, sodass die Hotellerie die Umstellung wohl innerhalb der vom Bundesfinanzministerium gewährten Nichtbeanstandungsfrist bis zum 30. September 2020 vornehmen kann. Bereits seit dem 14. September 2019 ist zudem eine sogenannte starke Kundenauthentifizierung bei Kreditkartentransaktionen im Hotel, wie beispielsweise Vorautorisierung, Zahlung beim Check-in, Express-Check-out oder Nachbuchung von Minibar-Umsätzen, vonnöten. Bis zum 31. Dezember 2020 wird die Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht (BaFin) es nicht beanstanden, wenn Zahlungsdienstleister Kartenzahlungen im Internet auch ohne eine nach der PSD2 erforderlichen starken Kundenauthentifizierung ausführen. Das wird also noch eine große Herausforderung für die Hotellerie werden, bis spätestens zum Jahresende ihre Online-Buchungsstrecken und die entsprechenden Prozesse anzupassen.
"Fachkräfte aus Drittstaaten können nun in allen Berufen in Deutschland arbeiten.“
Markus Luthe
Welche weiteren Gesetzesänderungen müssen Hoteliers für 2020 im Auge behalten?
Mit Blick auf den eklatanten Arbeitskräftemangel in der Branche treten die spannendsten Änderungen sicher am 1. März mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Dann können Fachkräfte aus Drittstaaten in allen Berufen in Deutschland arbeiten, sofern ein Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation nachgewiesen werden können. Die bisherige Beschränkung auf eine Engpass-Betrachtung entfällt, und auf die Vorrangprüfung wird bei Fachkräften im Grundsatz verzichtet.
Und was ist mit der P2B-Verordnung?
Mit einiger Spannung erwarten wir auch das Inkrafttreten der Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten, die P2B-Verordnung, am 12. Juli 2020. Für diese haben wir uns in Brüssel viele Jahre eingesetzt. Diese Regulierung schreibt den Internet-Giganten mehr Transparenz bei Rankings und Suchergebnissen vor, legt Mindestanforderungen an deren Beschwerdemanagement und vor allem Geschäftsbedingungen fest. Wir werden die Umsetzung aufmerksam begleiten.
Ein großer Wurf gelang der IHA im Herbst 2019 beim digitalen Meldeschein. Wie wird die Umsetzung in diesem Jahr voranschreiten? Welche Rückmeldungen haben Sie seitens der Softwarehersteller?
Das neue Bundesmeldegesetz ist zum 1. Januar in Kraft getreten, und wir sind zuversichtlich, dass auch die noch ausstehende Durchführungsverordnung zu technischen Details in einigen Wochen vom Bundesinnenministerium vorgelegt wird. Noch während der parlamentarischen Beratungen im Herbst vergangenen Jahres haben wir die relevanten Technologieanbieter an einen runden Tisch ins Verbändehaus gerufen und gemeinsam mit Anwendern die Umsetzung besprochen. Wir sind zuversichtlich, dass die technische Infrastruktur in Kürze zur Verfügung stehen wird.
"Mit einer solchen Chuzpe war selbst bei den beteiligten Organisationen nicht zu rechnen.“
Markus Luthe
Erwarten Sie auf politischer Ebene ein generelles Umdenken bei der Hotelmeldepflicht, wie es die FDP und die Grünen bereits vorgeschlagen haben?
Ein Verzicht auf die Hotelmeldepflicht – und sei es nur ein partieller für inländische Gäste – ist mit den Sicherheitsbehörden und Innenpolitikern im Bund und in den Ländern schlichtweg nicht zu machen. Parlamentarische Mehrheiten zeichnen sich dafür auch nicht ansatzweise ab.
Ein Aufreger des Jahres 2019 war die Entscheidung des OLG Düsseldorf, die umstrittenen engen Ratenparitätsklauseln von Booking.com als erforderlich und verhältnismäßig zu billigen. Wie wird die IHA in dieser Causa 2020 vorgehen?
Das Bundeskartellamt hat gegen diese Entscheidung umgehend Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof eingelegt, die IHA bleibt auch im weiteren Verfahren offiziell beigeladene Partei. Dieses Urteil des OLG Düsseldorf darf und kann rechtlich keinen Bestand haben. Wir rechnen mit einer höchstrichterlichen Entscheidung zum weiteren Vorgehen noch im Laufe dieses Jahres.
In Ihrem IHA-Blog verfolgen Sie kritisch die Entwicklung der Sharing-Economy, insbesondere von Airbnb. Wie war Ihre erste Reaktion, als Sie im November vom Olympia-Sponsoring durch Airbnb erfahren haben, was ja mit Blick auf Paris 2024 ein ganz besonderes „Geschmäckle“ hat?
Mit einer solchen Chuzpe war selbst bei den beteiligten Organisationen nicht zu rechnen. Wir haben uns daher erlaubt, umgehend gemeinsam mit zahlreichen Hotelverbänden aus aller Welt beim Internationalen Olympischen Komitee IOC nachzufragen, ob es nicht möglicherweise einen mit den olympischen Werten unvereinbaren Konflikt des Geschäftsmodells von Airbnb sieht? Eine Fairplay-Antwort von IOC-Präsident Thomas Bach steht noch aus. Die ‚Methode Airbnb‘ eckt aber nicht nur bei uns Branchenvertretern an. Zahlreiche Kommunen und Städte wollen diesem ‚Dabeisein ist alles‘ nicht länger zusehen und regulatorisch durchgreifen können. Beispielgebend könnte hier die neue österreichische Bundesregierung sein, die die Durchsetzung einer Registrierungspflicht für Airbnb-Gastgeber im Koalitionsvertrag vereinbart hat.
Durch die aktuellen Ereignisse im Iran und Irak, in Syrien und Libyen könnte das Jahr 2020 – bei einer nach wie vor angespannten Wirtschaftslage – wirtschaftspolitisch noch unruhiger verlaufen als das vorangegangene Jahr. Bis dato hatte dies keine Auswirkungen auf den Gastgewerbe-Umsatz. Sehen Sie die Entwicklungen trotzdem mit Sorge?
Ja, auch der weiterhin ungeregelte Brexit muss in diesem Kontext noch genannt werden. Wir wollen bestimmt keinen konjunkturellen Kassandraruf absetzen, aber wir schätzen die Wirtschaftslage eher moderat ein. Die vergangenen zehn Jahre sind herausragend gelaufen, jetzt könnten die Zuwachsraten aber einer stabilen Seitwärtsbewegung weichen.
Interview: Mathias Hansen