Dekra-Tipp GEG: Was Hoteliers beachten sollten

Hände eines Mannes, die auf einem Laptop tippen
Auf dem Prüfstand: Der „Energie-Check“ berücksichtigt alle energetischen Faktoren einer Immobilie. © Kannapat - stock.adobe.com

Die gesetzlichen Neuerungen zur Energieeffizienz von Bestandsimmobilien machen es Betreibern von Hotelimmobilien schwer, den Überblick zu behalten. Das Thema Nummer eins ist das Gebäude-Energiegesetz (GEG).

Die neuen Vorschriften stellen die Branche vor Herausforderungen und haben großen Einfluss auf Investitionen und Gebäudesanierungen. Die Dekra empfiehlt daher ein Sachverständigen-Audit, das alle künftigen gesetzlichen Anforderungen an die Immobilie überprüft. Ein „Energie-Check“ berücksichtigt alle energetischen Faktoren der Immobilie wie Dämmung, Heizung, Warmwasseraufbereitung und erneuerbare Energien. Ergänzend sollten auch Kälteerzeugungsanlagen und Beleuchtungssystem unter die Lupe genommen werden.

Bei der Gebäudehülle wird die energetische Qualität der Außenwände, der Fenster und des Dachs bewertet. Hierbei wird auch gemäß §47 des GEG die entsprechende Nachrüstpflicht überprüft. Diese besagt, dass Eigentümer eines Nichtwohngebäudes, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, dafür sorgen müssen, dass oberste Geschossdecken so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin nicht überschreitet. Ebenfalls in die Nachrüstpflicht fällt der §71 des GEG, der eine ausreichende Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen fordert. Auch hier werden bei einer Begehung die vorhandenen Leitungen überprüft und Hinweise gegeben, wo nachgebessert werden muss. Aber nicht nur Warmwasserleitungen gehören entsprechend gedämmt. Auch kalte Trinkwasserleitungen sind zu dämmen.

F-Gase-Verordnung rückt in den Mittelpunkt

Bewertet werden auch die raumlufttechnischen Anlagen. Außer der obligatorischen Energetischen Inspektion rückt immer mehr die neue F-Gase-Verordnung in den Mittelpunkt. Hier wird sowohl das GWP (Global Warming Potential) des Kältemittels bewertet als auch das Risko eines Verbotes oder eingeschränkten Betriebs.

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Zur Bewertung des energetischen Zustandes einer Immobilie gehört auch eine umfassende Begutachtung der Heizungsanlage. Gerade im Hinblick auf das neue GEG herrscht hier viel Verunsicherung. Die Dekra-Experten analysieren die Anlage und bewerten sie hinsichtlich der aktuellen Gesetzeslage. Auch inwieweit der Einsatz von Erneuerbaren Energien möglich ist, lässt sich bei einem Vor-Ort-Termin feststellen. Der Abschlussbericht enthält neben einer Fotodokumentation auch Hinweise zu Förderprogrammen. 

Zum Autor

Michael Heinrich ist Produktmanager Energieeffizienz bei der Dekra.