Politik Gastgewerbe: Bundesrat stimmt 7 Prozent Mehrwertsteuer zu

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Die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen soll Gastronomiebetrieben ab 2026 mehr Planungssicherheit und wirtschaftlichen Spielraum verschaffen. © Stockfotos-MG - adobe.stock.com

Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens steht fest: Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie wird ab nächstem Jahr dauerhaft von derzeit 19 auf sieben Prozent gesenkt.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Nachdem bereits der Bundestag die Neuregelung verabschiedet hatte, besteht nun endgültige Klarheit für das Gastgewerbe. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants, Cafés und Gaststätten unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit dem Beschluss wird eine bislang bestehende steuerliche Ungleichbehandlung beendet. Während mitgenommene oder gelieferte Speisen bereits dem reduzierten Satz unterlagen, galt für den Verzehr vor Ort lange Zeit der reguläre Mehrwertsteuersatz. Künftig werden identische Speisen unabhängig vom Verzehrort gleich besteuert.

Signal für Stabilität

Die Bundesregierung erwartet, dass die Entlastung den Betrieben wirtschaftliche Spielräume eröffnet, etwa für Investitionen, Beschäftigungssicherung oder Preiskalkulationen. Ob und in welchem Umfang die Steuerersparnis an die Verbraucher weitergegeben wird, liegt bei den Unternehmen. Vertreter der Branche bewerten die Entscheidung als zentrales Signal für Stabilität. „Die sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie sind die wichtigste Maßnahme zur Stärkung unserer Restaurants, Wirtshäuser, Cafés und Caterer“, sagte Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA). „Die Maßnahme stellt die längst überfällige Steuergerechtigkeit her. Damit werden Existenzen und Arbeitsplätze gesichert. Lebendige Innenstädte und attraktive ländliche Regionen gibt es nur mit einer vielfältigen Gastronomie.“

Auch aus Bayern kommt Zustimmung. „Nach jahrelanger Hängepartie werden Betriebe nun entlastet und können verlässlich planen. Der ermäßigte einheitliche Steuersatz ist von zentraler Bedeutung für die Branche“, betonte DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer. „Es ist nur folgerichtig, dass der Bundesrat dem Vorschlag zugestimmt hat. Es geht um die Existenzsicherung für unsere Wirtshäuser und Millionen Arbeitsplätze. Damit unsere Betriebe auch weiterhin wettbewerbsfähig bleiben können, sind Investitionen in Personal, Modernisierung und Qualität unverzichtbar. Mit dem neuen Steuersatz wird das wieder möglich.“

Neben der klassischen Gastronomie profitieren auch Caterer sowie Anbieter der Gemeinschaftsverpflegung in Schulen, Kitas, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen von der Neuregelung. Hier entfallen Zuordnungsschwierigkeiten bei Verpflegungsleistungen. „Wir sind dankbar und freuen uns, dass die Politik Wort hält und sich die Regierungsfraktionen konsequent für die einheitliche Besteuerung von Essen mit sieben Prozent eingesetzt haben. Die große Zustimmung im Bundesrat zeigt, dass der Erhalt der gastronomischen Vielfalt auch den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am Herzen liegt – sie wissen um die große gesellschaftliche Bedeutung der Restaurants, Wirtshäuser und Cafés", unterstreicht Zöllick.

Denkfabrik fordert Planungssicherheit

Auch die Denkfabrik Zukunft der Gastwelt (DZG) begrüßt die Entscheidung des Bundesrates. Die dauerhafte Absenkung der Umsatzsteuer auf Speisen sei ein dringend notwendiger Entlastungsschritt für die Betriebe der Gastwelt, insbesondere vor dem Hintergrund hoher Kosten, wirtschaftlicher Unsicherheiten und eines zurückhaltenden Konsums. „Die finale Zustimmung im Bundesrat ist mehr als ein formaler Schritt, sie ist ein klares Bekenntnis zu fairen Wettbewerbsbedingungen, Beschäftigungssicherung und stabilen Städten und Regionen“, erklärte Dr. Marcel Klinge, Vorstandsvorsitzender und Sprecher der DZG. „Die Absenkung auf sieben Prozent ist keine Sonderbehandlung, sondern eine wirtschaftlich notwendige Maßnahme zur Sicherung von Betrieben und Arbeitsplätzen. Ein langer, mitunter zäher Prozess kommt damit zu einem guten Ende. Jetzt geht es darum, auf diesem Ergebnis aufzubauen: Wir brauchen Planungssicherheit und eine Strategie zur Stärkung der gesamten Gastwelt.“

Klinge verwies zugleich auf die parteiübergreifende Unterstützung für die Neuregelung: „Die breite Zustimmung über Parteigrenzen hinweg zeigt, dass das Gemeinwohl über taktische Differenzen gestellt wurde. Dafür danken wir ausdrücklich dem Bund, den Ländern und den beteiligten Verbänden.“

Mit der Zustimmung des Bundesrates ist der mehrjährige politische Prozess abgeschlossen. Die dauerhafte Absenkung des Mehrwertsteuersatzes gilt als eine der zentralen strukturellen Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stabilisierung des Gastgewerbes nach Jahren von Krisen, Unsicherheit und rückläufigen Umsätzen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hatte die Steuersenkung unter anderem mit deutlich gestiegenen Kosten für die Betriebe begründet und betont, dass der Restaurantbesuch auch eine wichtige Rolle für den gesellschaftlichen Zusammenhalt spiele. mit dpa/ik