FAQs zur Überbrückungshilfe III mit neuer Liste Welche Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen sind förderfähig?

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die FAQs zur Überbrückungshilfe III aktualisiert. Wesentliche Änderung ist, dass nunmehr in Anlage 4 der FAQs eine beispielhafte Auflistung der förderfähigen Digitalisierung- und Hygienemaßnahmen zu finden ist. © Adobe Stock/Bluedesign

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die FAQs zur Überbrückungshilfe III aktualisiert. Besonders interessant für das Gastgewerbe: eine neue Auflistung der Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen, die förderfähig sind. 
(Stand: 31.05.2021, 8 Uhr) Eine wesentliche Änderung in den FAQ ist, dass nunmehr in Anlage 4 (sh. unten) der FAQs eine beispielhafte Auflistung der förderfähigen Digitalisierung- und Hygienemaßnahmen zu finden ist. Die aktualisierten FAQs sind hier abrufbar (bitte beachten Sie, dass ich die FAQs immer wieder ändern können).

Prüfung der beispielhaften Maßnahmen im Einzelfall

Das Bundeswirtschaftsministerium betont, wie der Dehoga Bayern mitteilt, dass die aufgeführten Digitalisierungs- oder Hygienemaßnahmen beispielhafte Maßnahmen unter Ziffer 2.4 Positionen 14 und 16 sind. Diese oder ähnliche Maßnahmen sind demnach förderfähig, wenn sie den FAQ entsprechen und die Kosten der Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu den Zielen stehen. Die Maßnahme muss primär der Existenzsicherung des Unternehmens in der Pandemie dienen. Die Hygienemaßnahmen müssen Teil eines schlüssigen Hygienekonzeptes sein. Eine Begründung und Einzelfallprüfung ist laut der Mitteilung in jedem Fall erforderlich. Zu beachten ist, dass die Liste nur beispielhaft Fördergegenstände benennt und keine Aussage über die durch die Bewilligungsstelle festzustellende tatsächliche Förderfähigkeit im Einzelfall oder die Höhe der Kostenerstattung, die vom Umsatzeinbruch abhängt, geben kann. Folgende Digitalisierungs- oder Hygienemaßnahmen sind daher beispielhafte Maßnahmen unter Ziffer 2.4 Positionen 14 und 16.

Beispiele für Investitionen in Digitalisierung gemäß Ziffer 2.4 Position 14 (alle Stand 31.05.2021, 8 Uhr)

  • Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops
  • Eintrittskosten bei großen Plattformen
  • Lizenzen für Videokonferenzsystem
  • Bearbeitung/Aktualisierung des Internetauftritts/der Homepage zur Umsetzung von Click-and-Collect oder Click-and-Meet Konzepten
  • Anschaffung von Hardware und Software-Lizenzen zur Umsetzung von Homeoffice-Lösungen
  • Investitionen in digitales Marketing (Social Media, SEO, SEA, e-Mail Marketing, ...)
  • Neuinvestitionen in Social-Media-Aktivitäten
  • Kompetenz-Workshops in digitalen Anwendungen
  • Weiterbildungsmaßnahmen zur Weiterentwicklung digitaler Geschäftsmodelle
  • Update von Softwaresystemen zur Weiterentwicklung digitaler Geschäftsmodelle
  • Implementierung von digitalen Buchungs-, Reservierungs- und Warenwirtschaftssystemen
  • Wechsel des Kassensystems, um neue digitale Services zu ermöglichen, etwa "am Tisch per Handy ordern"
  • Entwicklung oder Anpassung der App für Kundenregistrierung
  • Ausrüstung zur Bereitstellung digitaler Service-Angebote (Kamera, Mikrofon, ...)
  • Foto-/Video-Shootings, wenn sie zur Ausübung der betrieblichen oder selbstständigen Tätigkeit erforderlich sind

Beispiele für Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen gemäß Ziffer 2.4 Position 14

  • Abtrennungen, Trennwände und Plexiglas
  • Teilung von Räumen
  • Absperrungen oder Trennschilder
  • Errichtung von Doppelstrukturen im Indoorbereich, um Schlangenbildung im To-Go-Geschäft vorzubeugen (zweite Theke)
  • Umstrukturierung des Gastraums im Restaurantbereich zur Einhaltung der Sitzabstände (etwa Elektroinstallationsarbeiten zur Verlegung von Lampen über den Tischen)
  • Umrüstung von Türschließanlagen auf kontaktlos
  • Bauliche Erweiterung des Außenbereichs
  • Bauliche Maßnahmen zur Nutzung des Außenbereichs bei schlechterem Wetter (etwa Überdachung)

Beispiele für Hygienemaßnahmen beziehungsweise Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereiche gemäß Ziffer 2.4 Position 16

  • Anschaffung mobiler Luftreiniger wie etwa durch Hepafilter oder UVC-Licht
  • Nachrüstung bereits bestehender stationärer Luftreiniger, etwa durch Hepafilter oder UVC-Licht
  • Anschaffung Handtrockner wie mit Hepafilter oder UVC-Licht
  • Anschaffung von Dampfreinigern mit UVC-Licht zur Oberflächen- und Bodenreinigung
  • Anschaffung von Besucher-/Kundenzählgeräten
  • Anschaffung mobiler Raumteiler
  • Schulung von Mitarbeitern zu Hygienemaßnahmen
  • Nicht-bauliche Maßnahmen zur Nutzung des Außenbereichs bei schlechterem Wetter (Heizpilz, Sonnenschirm, ...)
  • Einmalartikel zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen, wie Schnelltests, Desinfektionsmitteln und Schutzmasken.

Zu verbundenen Unternehmen

Weiterhin wird in den neuen FAQ laut Dehoga Bayern die ertragssteuerliche Behandlung der Coronahilfen bei verbundenen Unternehmen klargestellt: Im Falle verbundener Unternehmen kann nur eines der verbundenen Unternehmen einen Antrag auf Überbrückungshilfe für alle verbundenen Unternehmen stellen.
Die Auszahlung der Hilfen, die dem Grunde nach als Beitrag zur Deckung betrieblicher Fixkosten der operativ tätigen Unternehmen anzusehen ist, wird in voller Höhe an dieses beantragende Unternehmen des Verbunds vorgenommen, was bilanziell bei diesem zu einem steuerpflichtigen Ertrag führt.

Überbrückungshilfen sollen verlängert werden

Zudem teilt der Dehoga Bayern mit, dass die Überbrückungshilfe voraussichtlich auch über den 30. Juni hinaus gewährt werden soll, wofür sich der Verband bereits seit längerem einsetzt. Es mehrten sich laut Dehoga Bayern die Zeichen, dass die Hilfen tatsächlich länger gewährt werden. So habe Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier in der "Bild-Zeitung" gesagt: "Ich sage Ihnen zu: Wir werden das so lange fortführen, wie es eine nennenswerte Zahl von Unternehmen gibt, die unter den Spätfolgen von Corona nach wie vor leiden." Über Details der Verlängerung der Überbrückungshilfe werde in der Bundesregierung noch diskutiert. "Ich würde es eigentlich gern bis Ende des Jahres verlängern, weil ich weiß, dass viele Geschäfte eine Zeit lang brauchen werden, um das alles wieder aufzuholen“, so Altmaier. Die Hilfen sollen auch weiterhin an die Bedingung geknüpft sein, dass der Umsatz mindestens 30 Prozent unter dem Vorjahr liege.
Innerhalb der nächsten acht bis zehn Tage rechnet der Dehoga mit qualifizierten Informationen. "Diese sind überfällig, denn die existentiellen Nöte wachsen bei diesen Unternehmen von Tag zu Tag."