Nachhaltigkeit F-Gase-Verordnung: Neues Verbot ab 2027

Klimaanlage an der Wand.
In Klimaanlagen dienen F-Gase als Kühlmittel. © Ivan - stock.adobe.com

Die Europäische Union hat sich auf ein Verbot von F-Gasen in Wärmepumpen und Klimaanlagen geeinigt. Was das konkret bedeutet.

Nach längerem Hin und Her hat sich das Europäische Parlament in einer vierten und letzten Runde auf einen Kompromiss zur Novellierung der F-Gase-Verordnung geeinigt. Heißt konkret: Ab 2027 sollen bestimmte Kältemittel vom Markt genommen werden. Und: Bis zum Jahr 2050 soll sogar ein Totalverbot von fluorierten Treibhausgase in der EU erzielt werden.

„Mit der nun vorliegenden Vereinbarung können und müssen Betreiber (…) für eine Zukunft nahezu ohne fluorierte Kältemittel planen. Auch wenn im Moment noch einige Fragen zum Novellierungstext offen sind, begrüßen wir, dass die EU-Gremien nach zähen Verhandlungen endlich zu einer Einigung gekommen sind“, so Karl-Heinz Thielmann, Präsident des Verbands Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF). „Den schnellen Phase-down der zur Verfügung stehenden Kältemittelmengen sehen wir jedoch sehr kritisch. Das wird absehbar zu Engpässen vor allem bei Service und Wartung von Bestandsanlagen und voraussichtlich auch zu einer Zunahme des illegalen Kältemittelhandels führen.“

Was sind F-Gase?

Bei fluorierten Gasen („F-Gase“) handelt es sich um nicht natürlich vorkommende Gase, die in verschiedenen industriellen Anwendungen wie Wärmepumpen oder Klimaanlagen zum Einsatz kommen. Da sie die Ozonschicht nicht schädigen, werden sie häufig als Ersatz für ozonabbauende Stoffe eingesetzt. F-Gase besitzen allerdings eine starke Treibhausgaswirkung, die erheblich größer sein kann als die von Kohlendioxid (CO2). Damit tragen sie erheblich zum Klimawandel bei. Die meisten derzeit verbauten Wärmepumpen nutzen diese sogenannten F-Gase. (Quelle: European Environment Agency)

Heribert Baumeister, Bundesinnungsmeister des Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV), ergänzt: „Die Novellierung der F-Gase-Verordnung wird alle in der Branche vor große Herausforderungen stellen. Große Bedenken haben wir vor allem beim Service- und Wartungsverbot von Kälteanlagen mit F-Gasen mit einem GWP über 750 ab 2032. Abertausende Anlagen sind davon betroffen, die 2032 noch lange nicht das Ende ihrer Lebenszeit erreicht haben werden. Diese vorzeitig außer Betrieb zu nehmen, widerspricht jeglichem Nachhaltigkeitsgedanken und stellt eine hohe finanzielle Belastung für deren Betreiber dar.“

Die neuen EU-Regeln sehen einen schrittweisen Abbau von F-Gasen in der EU vor. Ab 2027 sollen F-Gase verboten werden, die ein Treibhausgaspotenzial (GWP) von über 150 haben. Zudem sollen ab 2035 alle nicht-natürlichen Kältemittel aus Wärmepumpen und Klimaanlagen komplett verboten werden – auch solche mit einem niedrigen GWP-Wert. red/nz

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