Die neue EU-Trinkwasserrichtlinie, die am Dienstag in Kraft getreten ist und von den Mitgliedsstaaten nun innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden soll, enthält keine Verpflichtung zur kostenlosen Abgabe von Leitungswasser für Restaurants. Das teilt der Dehoga Bundesverband seinen Mitgliedern mit.
Die EU-Trinkwasserrichtlinie wurde am 23. Dezember 2020 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 12. Januar 2021 in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Sie soll unter anderem die Verwendung von Leitungswasser als Trinkwasser fördern.
Anders als zunächst diskutiert worden war, enthält sie allerdings keine Verpflichtung für Restaurants und ähnliche Betriebe, ihren Kunden Leitungswasser kostenlos zur Verfügung zu stellen. Sie enthält lediglich die optionale Möglichkeit, dass die Mitgliedsstaaten „die Bereitstellung solchen Wassers — kostenlos oder gegen eine geringe Dienstleistungsgebühr — für Kunden von Restaurants, Kantinen und Verpflegungsdiensten anregen“.
EU-Trinkwasserrichtlinie tritt in Kraft Kostenloses Leitungswasser in Restaurants nur als Anregung
