Rechtsstreit Erster Verhandlungstag: Prozess gegen Gil Ofarim eröffnet

Aufnahme der Justizia
Am Landgericht in Leipzig hat der Prozess gegen den Sänger Gil Ofarim begonnen. Ihm wird Verleumdung vorgeworfen. © Fontanis - stock.adobe.com

Als Gast des Leipziger Westin Hotels soll der Musiker von einem Hotelmitarbeiter antisemitisch beleidigt worden sein. Die Staatsanwaltschaft glaubte das jedoch nicht und klagte ihn wegen Verleumdung an.

Unter großem öffentlichem Interesse hat am Dienstag der Prozess gegen Gil Ofarim am Landgericht in Leipzig begonnen. Der jüdische Musiker und Schauspieler muss sich dort den Verleumdungsvorwürfen gegen ihn stellen. Vor gut zwei Jahren hatte der 41-Jährige schwere Antisemitismusvorwürfe gegen einen Mitarbeiter des Westin Hotels in Leipzig erhoben. Die Staatsanwaltschaft glaubte ihm aber auf Grundlage ihrer Ermittlungen aber nicht und klagte ihn wegen Verleumdung an.

Ofarim mit Antisemitismusvorwürfen gegen Hotelmitarbeiter

Anfang Oktober 2021 hatte der Musiker in einem Instagram-Video schwere Antisemitismusvorwürfe gegen einen Mitarbeiter eines Leipziger The Westin Hotels erhoben. Zuvor hatte er sich über die angebliche Bevorzugung von Gästen beschwert, die hinter ihm in der Warteschlange gestanden hätten. Die Staatsanwaltschaft glaubte ihm aber nicht. Nach umfangreichen Ermittlungen kam es zur Anklage gegen den 41-Jährigen. Das Verfahren gegen den Hotelmitarbeiter wurde eingestellt.

Die Schilderungen Ofarims entsprächen nicht der Wahrheit, sagte Staatsanwalt Andreas Ricken. Der Angeklagte habe den Mitarbeiter zu Unrecht als Antisemiten dargestellt. Ofarim hatte behauptet, der Mitarbeiter habe ihn aufgefordert, seine Kette mit Davidstern abzunehmen, damit er einchecken könne. Nach Angaben der Anklagebehörde sei beim Einchecken der Davidstern unter dem Hemd des Musikers jedoch gar nicht zu erkennen gewesen. Erst bei der selbst gedrehten Videoaufnahme habe Ofarim den Stern sichtbar gemacht.

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    Leipzig Skyline The Westin Leipzig
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    Blick auf die Leipziger Innenstadt mit dem markanten Gebäude des The Westin Hotels (links), Bundesverwaltungsgericht (Mitte) und Neuem Rathaus (rechts).
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    Landgericht Leipzig
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    Am Landgericht in Leipzig wird seit Dienstag der Fall zwischen einem Mitarbeiter des Hotels The Westin und dem Musiker Gil Ofarim verhandelt.

Ofarim-Rechtsanwalt: Ein "Fall von Aussage gegen Aussage"

Hier stehe Aussage gegen Aussage, sagte Rechtsanwalt Alexander Stevens. Sei während des Vorfalls vor gut zwei Jahren nur ein einziges diskriminierendes Wort gefallen, so sei sein Mandant freizusprechen, betonte der Rechtsanwalt in seinem Statement nach Verlesung der Anklage. Möglich sei, dass es sich bei dem Fall um ein Missverständnis oder schlechten Humor handele - oder eben doch um eine "antisemitische Anspielung", sagte der Anwalt. Für die Gesellschaft sei es wichtig, dass das Gericht die Wahrheit ermittle. Außerdem betonte der Rechtsanwalt, es gehe "nicht um den Stern, sondern um die Diskriminierungserfahrung". Mobbing und Diskriminierung seien - besonders für Opfer - schwer nachzuweisen. Die öffentliche Meinung sei in dem Fall von mehreren Lügen bestimmt.

Hotelmitarbeiter fühlte sich bedroht

Im Laufe des ersten Verhandlungstages hat sich auch der Hotelmitarbeiter zum Vorfall geäußert. Durch das Auftreten Ofarims habe er sich bedroht gefühlt, sagte er. Der Hotelmanager gab auf Nachfrage des Gerichts zudem an, dass weder der Davidstern von Ofarim noch antisemitische Äußerungen bei dem Streit um das Einchecken in das Hotel eine Rolle gespielt hätten.

Dem 35 Jahre alten Mann zufolge war es an der Rezeption an dem Abend im Oktober 2021 aufgrund von technischen Problemen zu einer Verzögerung gekommen. Ofarim habe das Hotel als "Scheißladen" bezeichnet, weil andere Gäste angeblich bevorzugt worden seien, sagte der Mitarbeiter. Er habe Ofarim aufgefordert, sich zu entschuldigen, und verwehrte ihm das Einchecken. Ofarim habe sich nach der Auseinandersetzung von der Rezeption entfernt und telefoniert.

Das Gericht hat bis zum 7. Dezember zehn Verhandlungstage angesetzt.

Was kann Gil Ofarim bei einer Verurteilung drohen?

Bei einer Verurteilung wegen falscher Verdächtigung oder öffentlich begangener Verleumdung droht laut Strafgesetzbuch eine Geldstrafe. Im äußersten Fall kann es auch zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren kommen. Wird ein Angeklagter wegen mehrerer Straftatbestände verurteilt, wird das Strafmaß nicht addiert, sondern eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet.

Vor gut zwei Jahren hatte Ofarim schwere Antisemitismusvorwürfe gegen einen Mitarbeiter eines Leipziger Hotels erhoben. Die Staatsanwaltschaft glaubte ihm aber nicht, und es kam nach umfangreichen Ermittlungen zur Anklage gegen den 41-Jährigen. dpa/sar/sr