Steuerhilfe-Paket Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Speisen wird verlängert

Mit dem dritten Corona-Steuerhilfegesetz soll Familien, Gaststätten und Gewerbe geholfen werden. Unter anderem wird der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Speisen verlängert. © Pixabay/S. Hermann & F. Richter

Der Finanzausschuss des deutschen Bundestages hat das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Für Gaststätten soll der bereits geltende ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen über den 30. Juni hinaus bis Ende 2022 verlängert werden. Was noch beschlossen wurde.
Der Finanzausschuss hat am Mittwoch das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen, das unter anderem die Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie bis Ende 2022 beinhaltet. Das berichtet der Dehoga. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie die Fraktionen der AfD und der FDP stimmtem dem Entwurf eines "dritten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise" (19/26544) zu. Die Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Mit dem Gesetz soll Familien, Gaststätten und Gewerbe, die krisenbedingt Verluste machen, geholfen werden. Für Gaststätten soll der bereits geltende ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen über den 30. Juni hinaus bis Ende 2022 verlängert werden. Getränke bleiben davon ausgenommen. Familien sollen 2021 einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind bekommen.
Für Unternehmen und Selbständige soll zudem der steuerliche Verlustrücktrag für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 auf zehn Millionen Euro angehoben werden, bei Zusammenveranlagung auf zwanzig Millionen Euro. Dies soll auch beim vorläufigen Verlustrücktrag gelten. Angenommen wurde dabei ein Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD, wonach auch der vorläufige Verlustrücktrag für 2021 bei der Steuerfestsetzung für 2020 berücksichtigt wird.