Elektromobilität und Brandschutz Hightech im Untergeschoss

Von E-Autos geht in Tiefgaragen keine erhöhte Brandgefahr aus. Doch es gibt einiges zu beachten. © Adobe Stock/Wellnhofer Design

In Deutschland werden zunehmend E-Autos zugelassen. Folglich erwarten auch immer mehr Gäste Ladesäulen für ihre Stromer. Doch bevor die nötige Infrastruktur in der Hoteltiefgarage einzieht – und auch im laufenden Betrieb –, gilt es einige Sicherheitsaspekte zu beachten.
Die Stadt Kulmbach sorgte Anfang des Jahres bundesweit für Aufregung. Aufgrund eines Brandes in einer Tiefgarage verwehrte sie Elektro- und Hybridfahrzeugen nach der Sanierung aus Sicherheitsgründen die Zufahrt. E-Autos als Brandrisiko in Tiefgaragen? Das wurde zu einer in vielen Städten heiß diskutierten Frage – aber brenzlig ist sie tatsächlich nicht.
Denn die klare Antwort von Experten lautet: Nein. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stellte klar, dass bei E-Autos in Tiefgaragen keine erhöhte Brandgefahr bestehe und dass Parkverbote für E-Autos in Tiefgaragen daher unberechtigt seien. "Aus unseren Statistiken gibt es keinerlei Hinweise, dass Elektrofahrzeuge häufiger brennen als Autos mit Verbrennungsmotor“, sagt Alexander Küsel, Leiter Schadenverhütung des GDV.
Wegen ihres brennbaren Treibstoffs besäßen Autos mit Verbrennungsmotor im Vergleich zu Stromern sogar eine höhere Brandlast. Küsels Schlussfolgerung: "Tiefgaragen für Elektrofahrzeuge zu sperren wäre ein Rückschritt beim Ausbau der Elektromobilität in Deutschland.“ Die Sicherheit in einer Tiefgarage hänge von der Qualität des Brandschutzes ab und nicht davon, welche Autos dort parken.
Das sieht auch Peter Bachmeier so. Der Leitende Branddirektor in München und Vorsitzende des Fachausschusses Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der deutschen Feuerwehren betont zudem, dass brennende Elektrofahrzeuge selbstverständlich von den Einsatzkräften der Feuerwehr gelöscht werden können. "Dies gestaltet sich unter Umständen etwas schwieriger als die Brandbekämpfung von herkömmlich angetriebenen Fahrzeugen, jedoch nicht komplexer oder gefahrbringender als etwa ein Brand eines gasbetriebenen Kraftfahrzeugs“, so Bachmeier.
Elektromobilität und Infrastruktur sind derweil auf dem Vormarsch, nicht zuletzt dank des Wohnungseigentumsmodernisierungs-Gesetzes (WeMoG), das am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten ist. Damit haben Wohnungseigentümer und Mieter einen Anspruch darauf, in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück ihres Wohnhauses eine Ladestation zu installieren. "Mittelfristig werden wohl zwischen fünf und 20 Prozent der Tiefgaragen-Stellplätze mit elektrischen Ladeeinrichtungen ausgestattet sein“, prognostiziert Stefan Veit, Sachverständiger in der Abteilung Elektro- und Gebäudetechnik der TÜV Süd Industrie Service GmbH.

Ladesäule als neuer Hotel-Standard

Das 2009 gegründete Unternehmen The Mobility House, Technologieunternehmen und Lösungsanbieter rund ums elektrische Laden, spürt den Trend zur Elektromobilität in einer stark wachsenden Nachfrage: "60 Prozent machen bei uns aktuell Privat-, 40 Prozent Gewerbekunden aus, das hat sich in letzten Jahren aufgrund der steuerlichen Vergünstigungen für E-Fahrer eindeutig immer mehr in Richtung Gewerbe entwickelt“, so Daniel Heydenreich, Geschäftsführer The Mobility House.
"Gewerbetreibende, darunter viele Hotels, haben die Notwendigkeit verstanden, eine Ladeinfrastruktur zu errichten.“ Seiner Meinung nach zählt die Bereitstellung dieses Services für die Hotelgäste mit Blick auf die steigenden E-Fahrzeuge auf den Straßen mittlerweile genauso zum Standard wie ein WLAN-Netz. "Immerhin reisen die meisten Hotelgäste mit ihrem eigenen Auto an, gerade im ländlichen Bereich.“


Sechs Tipps für eine sichere Ladeinfrastruktur in der Tiefgarage

  • Netzbetreiber, Branddirektion/kommunale Feuerwehr, Prüforganisation kontaktieren.
  • Tiefgarage ausschließlich baurechtskonform, nicht als Lagerhalle nutzen.
  • Brandschutzkonzept und Garagenverordnung befolgen.
  • Zertifizierte Ladeinfrastruktur von zertifizierter Fachkraft installieren lassen.
  • Intelligentes Lastmanagement nutzen, um Überlastungen vorzubeugen.
  • Wiederkehrende Prüfungsfristen einhalten.

Auch wenn Elektrofahrzeuge in der Tiefgarage samt Ladeinfrastruktur keine erhöhte Brandgefahr darstellen, gilt es dennoch, ein paar Dinge zu berücksichtigen, wenn man den Neubau einer Tiefgarage mit Ladesäulen oder eine Nachrüstung plant. Von Anfang an sollte man daher alle Beteiligten an Bord holen – ­Eigentümer, Hausverwalter, Versicherer.
"Oft gibt es im Vorfeld einzelne persönliche Vorbehalte, die man durch ­Gespräche aus der Welt schaffen kann“, weiß Kai Glaser vom Energieversorger Sachsenenergie. Außerdem sollte einer der ersten Wege zum Netzbetreiber führen, um die Anschlussleistung des Hauses abzuklären. Auch ein Gespräch mit der zuständigen Branddirektion oder kommunalen Feuerwehr ist sinnvoll, um das neu zu erstellende oder das bestehende Brandschutzkonzept überprüfen zu lassen.

Stromerparkplätze nicht in der untersten Etage

Was sich eigentlich von selbst versteht: Die Tiefgarage darf nur baurechtskonform genutzt werden und nicht etwa als Lager-, Abstell- oder Werkstattraum. "Wir sehen immer wieder, dass Gitterboxen in Parkgaragen errichtet werden – und damit gefährliche Zündquellen“, mahnt Bachmeier mit Blick auf die in Bayern alle drei Jahre für Hotels verpflichtende Brandschutzbegehung.
Der Experte weist zudem auf einen weiteren wichtigen Punkt hin: "Ein E-Auto brennt nicht häufiger als ein Verbrenner, aber wenn es brennt, ist es deutlich aufwendiger zu löschen.“ Das Fahrzeug müsse aus der Tiefgarage gebracht werden, es könne drei Tage dauern, bis die Gefahr vollends gebannt ist.
"Aufzüge in Tiefgaragen müssen daher auch im Brandfall in Betrieb sein, Ladestationen sollten bei mehrgeschossigen Parkgaragen nicht in der untersten Etage stehen – sondern vielmehr nah an den Ausgängen“, konkretisiert Bachmeier.

„Man sollte neue Tiefgaragen bereits mit Leerrohren und Kabelsträngen versehen, um später ohne großen Aufwand Ladekapazitäten skalieren zu können.“
Daniel Heydenreich, The Mobility House

 
Die Garagenverordnungen der einzelnen Bundesländer regeln bestimmte Vorgaben für Bau und Betrieb, unter anderem auch die Anbringung von Brandmeldern je nach Fläche. Teilweise wird dort auch eine Mindestmenge an Stellplätzen definiert, die mit E-Ladeeinrichtung vorgehalten werden muss. "Vordenken lohnt sich bei Neubauten“, meint Heydenreich. "Man sollte neue Tiefgaragen auf jeden Fall bereits mit Leerrohren und Kabelsträngen versehen, um später ohne großen Aufwand Ladekapazitäten skalieren zu können.“

Intelligentes Lademanagement

Dass die normale 230-Volt-Steckdose des Hotelanschlusses nicht dafür geeignet ist, E-Autos zu laden, sollte mittlerweile bekannt sein. Für eine sichere Ladeinfrastruktur bedarf es einer zertifizierten Wallbox, die von einem zertifizierten Elektriker installiert wird. Der Profi weiß zum Beispiel auch, welcher Fehlerstromschutz installiert werden muss, der die Stromzufuhr im Falle einer Überspannung kappt.
Von entscheidender Bedeutung ist auch ein intelligentes Lastmanagement, da sind sich die Experten von The Mobility House, Sachsenenergie und TÜV Süd einig: "Eine intelligente Ladeinfrastruktur kann die Leistung an den Ladesäulen in Abhängigkeit vom restlichen Strombedarf im Hotel wie etwa für Küche oder Sauna und je nach verfügbarer Kapazität gezielt steuern – das spart Geld und verhindert eine Überlastung“, weiß Heydenreich. "Das könnte man auch mit erneuerbaren Energien kombinieren, etwa indem in Zeiten, in denen viel Sonnenenergie zur Verfügung steht, besonders viel Ladeleistung angeboten wird“, ergänzt Veit.
Und auch praktische Dinge wollen neben der Sicherheit geklärt sein: Wie soll abgerechnet werden? "Oft wird vergessen, dass die Ladesäulen in Tiefgaragen für Abrechnungssysteme mit dem Internet verbunden sein müssen“, ergänzt Heydenreich.
Ebenfalls oft nicht auf dem Radar ­befindet sich die Frage: Sollen auch die Hotelmitarbeiter von den Lademöglichkeiten profitieren? "Dann fallen die Ladesäulen zusätzlich in den Bereich der Arbeitsmittel, die gemäß Betriebssicherheitsverordnung regelmäßig geprüft und die einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen werden müssen“, weiß Alexander Kleinmagd, Gruppenleiter der Elektro- und Gebäudetechnik beim TÜV Süd Industrie Service.

Mindestens jährlich zum Check-up

Auch wenn nur Hotelgäste ihre Elektrofahrzeuge laden, stehen Qualitätskontrollen an. Das Unternehmen TÜV Süd bietet Prüfungen der Planungen an, während der Bauphase, vor Inbetriebnahme und auch die wiederkehrenden Prüfungen im laufenden Betrieb. "Diese müssen mindestens jährlich durch eine erfahrene Elektrofachkraft gemäß DGUV erfolgen, je nach Herstellervorgabe auch häufiger“, sagt Experte Kleinmagd. "Unabhängig davon sollte das Hotel regelmäßig eigene Sichtprüfungen vornehmen, um eventuelle Beschädigungen frühzeitig zu erkennen.“
Denn oftmals ist es gar nicht die Technik, wegen der Kunden der Sachsenenergie Kontakt aufnehmen. "Am häufigsten werden wir bei in Betrieb befindlichen Anlagen aufgrund von Nutzerfehlern angerufen“, berichtet Glaser. "Bei vielen E-Fahrern fehlt einfach noch die Erfahrung.“ Nichtsdestotrotz: Auch der Energieversorger für Dresden und Sachsen registriert als Komplettanbieter für Ladelösungen immer mehr Anfragen, Tendenz steigend.
Die häufigsten Fragen der Kunden in spe drehen sich um die Netzanschlussleistung und mögliche Fördermöglichkeiten – aber nicht um Sicherheitsaspekte. Das deckt sich mit dem Fazit der Experten: ­E-Autos in Tiefgaragen stellen keine erhöhte Gefahr dar – aber trotzdem muss man sich mit Sicherheitsvorkehrungen befassen und alle Regularien einhalten.
Die Stadt Kulmbach hat das Verbot für Elektroautos in den örtlichen Tiefgaragen nach der Anschaffung von Löschdecken und einem Teleskoplader mittlerweile zurückgenommen. Beim ursprünglichen Brand, der die Sicherheitsbedenken ausgelöst hatte, hatte es sich im Übrigen gar nicht um ein Elektrofahrzeug gehandelt – sondern um einen Verbrenner.
Susanne Löw


Interview: "Rückzug nach 90 Minuten“

Peter Bachmeier, Leitender Branddirektor in München und Vorsitzender des Fachausschusses Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der deutschen Feuerwehren, erklärt unter anderem, was bei Bränden in Tiefgaragen zu beachten ist.
Hotel+Technik: Herr Bachmeier, gibt es Besonderheiten beim Löschen brennender E-Autos?
Peter Bachmeier: Man verwendet normales Löschmittelwasser, und entsprechende Handlungsempfehlungen für die Feuerwehren stehen den Einsatzkräften zur Verfügung. Da die einzelnen Elektrofahrzeuge extrem unterschiedlich sind, was etwa die Positionierung der Akkus und Kabelstränge betrifft, greifen die Einsatzkräfte parallel zur Löschung, die direkt nach dem Eintreffen beginnt, über das Autokennzeichen auf die Herstellerdaten zu, um gezielt eingreifen zu können.
Besteht bei brennenden E-Autos ein höheres Risiko für die tragende Konstruktion in Tiefgaragen oder dafür, dass das Feuer schneller überspringt?
Nein. Seit Jahren brennen bei unserem Eintreffen immer häufiger bereits mehrere Autos. Entgegen früheren Vermutungen hat das aber nichts mit ­E-Autos zu tun, sondern mit der massiv erhöhten Brandlast der heutigen ­Autos. Der VW Golf 2 hat eine Energiefreisetzung von fünf bis sechs Megawatt, ein Audi Q3 hat 15 Megawatt – das liegt an einem wesentlich höheren Gewicht und einem hohen Kunststoffanteil. Wenn die Feuerwehr es nicht schafft, drei bis vier brennende Autos zu löschen, muss sie den Rückzug antreten. Die Konstruktion hält 90 Minuten. In diesem Fall müsste ein Hotel dann geräumt werden – das hat aber nichts mit E-Autos zu tun, sondern gilt generell bei Bränden in Tiefgaragen.
Haben Sie noch einen Sicherheitstipp für Hotelbetreiber mit Ladesäulen in Tiefgaragen?
Das Auto ist für viele ihr liebstes Kind. Wir beobachten immer wieder, dass Leute versuchen, aus bereits rauchenden Garagen ihre Fahrzeuge zu retten. Das gilt es auf jeden Fall zu verhindern. Ein Hotelbetreiber muss also sicherstellen, dass die Gäste im Brandfall keinen Zugang zur Tiefgarage haben, und sie entsprechend sensibilisieren.
Susanne Löw