Auf Baustellen besteht ein hohes Risiko für schwere Arbeitsunfälle. Bauherren sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich um den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu kümmern. Dazu zählt in bestimmten Fällen auch, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu beauftragen.

Arbeitnehmervertreter klagten in jüngster Vergangenheit über eine Vielzahl von Arbeitsunfällen auf deutschen Baustellen. Bis Ende August 2022 sind nach Zahlen der Berufsgenossenschaft 56 Bauarbeiter tödlich verunglückt. In den ersten acht Monaten wurden fast 66.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle registriert. Mit mehr als 50 Unfällen pro 1.000 Beschäftigte pro Jahr hat die Bauwirtschaft mit Abstand die höchste Unfallquote.
Ein Grund: Eine Baustelle ist ein dynamischer Arbeitsplatz, auf dem viele Gewerke parallel arbeiten. Durch eine sich ständig verändernde Arbeitsumgebung, Witterungseinflüsse sowie einen hohen Termin- und Kostendruck, ergeben sich besondere Gefahrensituationen. Hier kommt der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ins Spiel. Sobald mehr als ein Gewerk auf einer Baustelle ausgeführt wird oder wenn besondere Gefährdungen bestehen, muss der Bauherr einen solchen bestellen – das ist bei Neu- oder Umbauarbeiten in der Hotellerie fast immer der Fall.
Der SiGeKo ist mehr als eine gesetzliche Pflicht des Bauherren: Er kennt die typischen Gefährdungen, abhängig von der Art des Bauprojekts und trägt dafür Sorge, dass niemand zu Schaden kommt. Vor allem bei komplexen Vorhaben wie in der Hotellerie bringt ein erfahrener und mit anderen Experten vernetzter SiGeKo dem Bauherrn einen wesentlichen Mehrwert.
Bereits in der Planungsphase kann er mit seinen Empfehlungen entscheidend dazu beitragen, die Unfallgefahr zu reduzieren. Bei der Ausführung ist es seine Aufgabe, die Einhaltung der Sicherheitsstandards zu koordinieren und zu überwachen. Er erstellt die erforderlichen Unterlagen wie die Vorankündigung, die Baustellenordnung, die Fahrordnung sowie den Sicherheits- und Gesundheitsplan.