Das Bundesfinanzministerium will die Einführungsfrist für manipulationssichere Kassensysteme nicht verlängern. Ältere Kassensysteme müssen demnach bis spätestens 30. September 2020 nachgerüstet oder ersetzt werden.
Wie der Dehoga mitteilt, konnte kein Aufschub bei der Einführung von manipulationssicheren Kasssensystemen erreicht werden, obwohl sich der Branchenverband des deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes an höchster Stelle für eine Verlängerung eingesetzt hatte.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) teilte nun offiziell mit, dass die Nichtbeanstandungsfrist für die Einführung von zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) am 30. September 2020 endet und nicht verlängert werde. Und das, obwohl der Dehoga nach eigenen Angaben das Bundesfinanzministerium vielfach auf die wirtschaftlich extrem schwierigen Zeiten in den Betrieben hingewiesen habe. Im Moment würden einfach keine finanziellen Mittel für die Aufrüstung der Kassensysteme zur Verfügung stehen und viele Kassenhersteller auch noch keine TSE anbieten, so der Dehoga. Es sei faktisch daher unmöglich, die Kassen entsprechend aufzurüsten.
Kassensysteme: Kein Aufschub wegen Corona gewährt
In einem Brief an die Spitzenverbände weist Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger ungeachtet der Einwände "ausdrücklich darauf hin, dass die Notwendigkeit einer Verlängerung der Nichtbeanstandungsregeleung seitens des Bundesministeriums der Finanzen nicht gesehen wird". Erfreulicherweise böten "mittlerweile bereits vier TSE-Hersteller zertifizierte TSE auf dem Markt an, für welche nach unseren Informationen keine Lieferschwierigkeiten aufgrund der Auswirkungen der Coronakrise bestehen."
Dies bedeute, dass bis zum Auslaufen der Frist am 30. September 2020 alle Voraussetzungen zur Aufrüstung der Kassen beziehungsweise Neuanschaffungen von Kassen seitens der Unternehmen vorgenommen werden müssen.