Coronakrise Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus können beantragt werden

Die verlängerte Corona-Überbrückungshilfe gestartet ist gestartet. © Pixabay/moerschy

Die verlängerten staatlichen Hilfen für besonders belastete Firmen in der Coronakrise können seit Freitag beantragt werden. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Ein Überblick.
Die Bundesregierung hatte entschieden, dass die bisher bis Ende Juni befristete Überbrückungshilfe III als Überbrückungshilfe III Plus bis September fortgeführt wird. Neu ist eine Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu Personalkosten erhalten können - falls sie etwa Personal aus der Kurzarbeit zurückholen oder neu einstellen. Die Überbrückungshilfe ist das zentrale Kriseninstrument der Regierung, um Folgen der Pandemie auf Jobs und Firmen abzufedern.
"Auch wenn die Wirtschaft in den meisten Bereichen wieder loslegen konnte, haben immer noch Unternehmen mit Einschränkungen durch die Corona-Pandemie zu kämpfen", so Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). "Diesen Unternehmen stehen wir weiter zur Seite."

Überbrückungshilfe III Plus im Überblick

Das Programm Überbrückungshilfe III Plus ist laut Dehoga Bayern inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der bisherigen Überbrückungshilfe III.

  • In der Überbrückungshilfe III Plus sind nur Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt, wie der Verband schreibt. Das neue Programm werde ebenfalls durch die prüfenden Dritten über die Antragsplattform des Bundes beantragt.
  • Neu ist die Restart-Prämie. Sie soll Unternehmen helfen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen – als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Fördermonate sind Juli bis September 2021.
  • Weiter gefördert werden laut Dehoga Bayern bauliche Maßnahmen und andere Investitionen zur Umsetzung von Hygienekonzepten und Digitalisierung.
  • Unternehmen soll es künftig erleichtert werden, durch gezielte Stabilisierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen eine Insolvenz zu vermeiden. Ersetzt werden nach Angaben des Dehoga Bayern Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.
  • Branchenspezifische Sonderregelungen werden angepasst, wie der Dehoga Bayern mitteilt: unter anderem wird für die Reisebranche die Anschubhilfe fortgeführt - alternativ zur Restart-Prämie. Für die Veranstaltungs- und Kulturbranche werden Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum Januar bis August 2021 erstattet und die Anschubhilfe ebenfalls fortgeführt.

Erfahren Sie mehr zur Überbrückungshilfe III Plus.
Das aktuelle FAQ zur Überbrückungshilfe III Plus finden Sie hier.

Neustarthilfe Plus

Eine Neustarthilfe Plus richte sich an Soloselbstständige, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe III Plus profitierten.

  • Wie bisher sind neben Soloselbständigen (mit oder ohne Personengesellschaft) laut Dehoga Bayern auch kurz befristet Beschäftigte in den darstellenden Künsten, unständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften antragsberechtigt. Die Neustarthilfe Plus werde – wie die Neustarthilfe – als Vorschuss ausgezahlt und nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
  • Mit dem "Plus" bei der Neustarthilfe erhöht sie sich im dritten Quartal von bislang bis zu 1.250 Euro pro Fördermonat (Januar bis Juni 2021) auf bis zu 1.500 Euro pro Fördermonat im Zeitraum Juli bis September 2021, wie der Dehoga Bayern schreibt.
  • Die bereits im Rahmen der Neustarthilfe geltenden Sonderregelungen, beispielsweise für Antragstellende in Elternzeit, sollen fortgeführt werden. mit dpa

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