Coronakrise Anträge auf Neustarthilfe Plus können gestellt werden

Mit der Fortführung als Neustarthilfe Plus im dritten Quartal erhöht sich die Unterstützung für Soloselbstständige. © Pixabay/Martaposemuckel
Unternehmen und Soloselbstständige, die von coronabedingten Schließungen und Beschränkungen auch im dritten Quartal 2021 stark betroffen sind, erhalten weiterhin Unterstützung. Das teilte das Wirtschaftsministerium mit. So können Anträge auf Neustarthilfe Plus ab sofort gestellt werden. Die Änderungen im Überblick.

Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben Mitte Juni die Verlängerung der zentralen Corona-Hilfsprogramme bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus beschlossen.
Die Antragstellung für Soloselbstständige, die als juristische Person organisiert sind und Anträge überprüfende Dritte stellen, starte in wenigen Wochen. Auch die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III Plus zur Fixkostenerstattung im dritten Quartal 2021 soll bald starten.
Neu im Programm der Neustarthilfe Plus ist nach Angaben des Wirtschaftsministeriums:

  • Mit der Fortführung als Neustarthilfe Plus im dritten Quartal erhöht sich die Unterstützung für Soloselbstständige von bislang bis zu 1.250 Euro pro Fördermonat im Zeitraum Januar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 Euro pro Fördermonat im Zeitraum Juli bis September 2021.
  • Die Bedingungen zur Endabrechnung der Neustarthilfe (Förderzeitraum Januar 2021 bis Juni 2021) werden in der Neustarthilfe Plus fortgeschrieben. Die dort anzugebenden Umsätze beziehen sich nunmehr auf den dreimonatigen Förderzeitraum Juli bis September 2021.
  • Die bereits im Rahmen der Neustarthilfe geltenden Sonderregelungen, bspw. für Antragstellende in Elternzeit, werden – mit leichten Anpassungen an den kürzeren Förderzeitraum von drei Monaten – fortgeführt.

Weitere Informationen

Außerdem informiert das Ministerium darüber, dass die Verlängerung der Überbrückungshilfe III mit dem neuen Programm Überbrückungshilfe III Plus, inklusive der gestarteten Neustarthilfe Plus, umgesetzt werden. Inhaltlich sind die Plus-Programme jeweils weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe, so das Ministerium.

  • Bei der Überbrückungshilfe III Plus sind laut Ministerium – wie bei der Überbrückungshilfe III – Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Auch das neue Plusprogramm werde durch die prüfenden Dritten über das Corona-Portal des Bundes beantragt.
  • Die Neustarthilfe Plus richtet sich weiterhin an die Betroffenen, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe III Plus profitieren, so das Ministerium. Die Neustarthilfe Plus wird – wie die Neustarthilfe – als Vorschuss ausgezahlt und nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Direktanträge können über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden.