Angesichts der steigenden Inzidenzzahlen in Deutschland fordern die Bundesländer mit großer Mehrheit eine Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfe III Plus über das Jahresende hinaus. Auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hatte sich vergangene Woche dafür ausgesprochen.
Die Bundesländer fordern mit großer Mehrheit eine Verlängerung der Wirtschaftshilfen. Das ist das Ergebnis einer Abfrage unter den Landeswirtschaftministerien und Senatsverwaltungen, die der Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz, Andreas Pinkwart (FDP), durchführte.
Die Überbrückungshilfe III Plus, das zentrale Kriseninstrument der Bundesregierung, ist bislang bis Ende 2021 befristet. Die Überbrückungshilfe bekommen Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Erstattet werden fixe Betriebskosten.
Verlängerung bis Ende März 2022 gefordert
"Außer Brandenburg und Schleswig Holstein haben sich alle anderen Länder für eine Verlängerung ausgesprochen", fasste der NRW-Wirtschaftsminister das Ergebnis in einem Brief an den geschäftsführenden Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zusammen. Pinkwart sprach sich für eine Verlängerung der Hilfen bis zum März 2022 aus. Gleichzeitig äußerten die Länder die "dringliche Bitte", die Frist für die Schlussabrechnung der Corona-Hilfen "angemessen zu verlängern", um die Bewilligungsstellen zu entlasten.
Auch Altmaier selbst hatte sich in der vergangenen Woche dafür ausgesprochen, Corona-Wirtschaftshilfen bis Ende März zu verlängern. Wegen der Verschärfung der Corona-Lage seien zuletzt die Unsicherheiten gestiegen. Mit einer Verlängerung der Hilfen könnten die Wintermonate abgedeckt und ein "Fadenriss" bei der Konjunkturentwicklung verhindert werden, erklärte er. Wirtschaftsverbände wie der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband hatten ebenfalls eine Verlängerung bis Ende März gefordert.
Die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands, Ingrid Hartges, sagte: "Das Gastgewerbe leidet immer noch unter den verheerenden Corona-Folgen. Von Normalumsätzen ist die Branche noch weit entfernt." Relevante Teile der Branche beklagten weiterhin massive Umsatzausfälle, etwa die Stadthotellerie und die Betriebsgastronomie.
Aktualisierung der FAQs zur Überbrückungshilfe III Plus
Derweil hat das Bundeswirtschaftsministerium die FAQs zur Überbrückungshilfe III Plus aktualisiert, wie der Dehoga Bayern mitteilt. Zu welchen Fragen es neue Informationen gibt, im Überblick.
Verlängerte Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Oktober bis Dezember 2021:
- Wer bereits einen Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September gestellt hat, kann laut dem Dehoga Bayern für den Verlängerungszeitraum Oktober bis Dezember 2021 einen Änderungsantrag stellen.
- Wer keinen Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September 2021 gestellt hat, könne die Förderung für beliebige Monate im verlängerten Förderzeitraum von Juli bis Dezember 2021 über einen Erstantrag beantragen (Antragsfrist ist der 31. Dezember 2021)
Anträge mit Fördervolumen von mehr als zwölf Millionen Euro:
- Beim grundsätzlichen Verbot der Gewährung von Darlehen der Gesellschaft an Gesellschafter wurden Darlehensgewährungen im Rahmen eines Cash-Pools verbundener Unternehmen ausgenommen, so der Dehoga Bayern.
- Auch beim grundsätzlichen Verbot von Zinszahlungen für Gesellschafterdarlehen sei eine gleichlautende Ausnahme – im Rahmen von Cash-Pools verbundener Unternehmen – erklärt worden. mit dpa
Hier gelangen Sie zu den aktualisierten FAQs des Bundeswirtschaftsministerium.
So ist die wirtschaftliche Lage im Gastgewerbe
Der Dehoga fordert eine Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfen.
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