Hotellerie Chemnitz beschließt Bettensteuer ab 2024

Bettensteuer Chemnitz
Die Steuer soll in Hotels, Motels, Gasthöfen, Pensionen, Ferienunterkünften und auf Campingplätzen erhoben werden © makistock - stock.adobe.com

Der Chemnitzer Stadtrat hat die Einführung einer Beherbergungssteuer für Besucherinnen und Besucher beschlossen. Die Steuer soll zum Jahreswechsel eingeführt werden.

Die Übernachtungssteuer soll in Hotels, Motels, Gasthöfen, Pensionen, Ferienunterkünften und auf Campingplätzen erhoben werden. Volljährige Gäste sollen künftig fünf Prozent auf ihren Übernachtungspreis obendrauf zahlen. Minderjährige sowie Gäste, die für ihre Ausbildung oder ihr Studium an Veranstaltungen teilnehmen, sind von der Steuer befreit.

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Mit der Einführung der Beherbergungssteuer sollen zusätzliche Einnahmen im städtischen Haushalt erzielt werden. Die Stadt rechnet im kommenden Jahr mit knapp 2,3 Millionen Euro. 2025, wenn Chemnitz Kulturhauptstadt Europas ist, wird sogar mit rund 3,5 Millionen Euro gerechnet.

Bettensteuer: in Dresden bereits Praxis

In Dresden gibt es bereits eine Beherbergungssteuer, sie soll ab Juli ausgeweitet und dann auch für dienstliche Übernachtungen erhoben werden. Die Stadt rechnet damit, statt bisher 10 künftig knapp 14 Millionen Euro jährlich einnehmen zu können. Auch in Leipzig soll es ab April eine Beherbergungssteuer geben. dpa