Der Bundestag reagiert auf das Karlsruher Haushaltsurteil und erklärt eine außergewöhnliche Notsituation. Der Weg für den Nachtragshaushalt 2023 ist damit frei.
Der Bundestag hat einen Nachtragshaushalt für das laufende Jahr verabschiedet. Das Parlament setzte dafür am Freitag erneut die Schuldenbremse aus. Es stellt den Etat für 2023 nach dem Karlsruher Haushaltsurteil damit auf rechtlich sichere Füße. Die Neuverschuldung liegt nun bei 70,61 Milliarden Euro und damit 44,8 Milliarden Euro über der zulässigen Kreditaufnahme.
>> Lesetipp: Änderungen 2024: Das Wichtigste im Überblick
Hintergrund: Urteil des Verfassungsgerichts
Ein Nachtragshaushalt ist eine nachträgliche Veränderung eines bereits vom Parlament beschlossenen Etats. Der Bundestag zieht damit die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Das höchste deutsche Gericht hatte entschieden, dass der Bund sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre auf Vorrat zurücklegen darf.
Genau das hat er im Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) für die Energiepreisbremsen und im Fonds zur Fluthilfe aber gemacht. In diesem Jahr wurden Kredite genutzt, die der Bund nach dem Urteil eigentlich nicht hätte aufnehmen dürfen. Mit dem Nachtragshaushalt macht die Ampel-Regierung Ausgaben von 43,2 Milliarden Euro aus dem WSF und 1,6 Milliarden Euro an Aufbauhilfen rechtlich sicher.
>> Lesetipp: Dehoga-Verbände richten Appell an Olaf Scholz
Voraussetzung für den Etatbeschluss war, dass der Bundestag eine außergewöhnliche Notlage erklärt und so zum vierten Mal in Folge die Schuldenbremse aussetzt. Diese Option sieht die Regelung im Grundgesetz für Notlagen ausdrücklich vor. In den vergangenen Jahren hatte das Parlament dies zuerst mit der Corona-Krise und dann mit den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die deutschen Staatsfinanzen begründet.
Auch dieses Mal argumentierte die Bundesregierung damit, dass die tiefgreifenden humanitären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen des Kriegs die staatliche Finanzlage beeinträchtigten. Zudem seien Schäden von der Flutkatastrophe aus dem Sommer 2021 noch nicht beseitigt. CSU-Generalsekretär Martin Huber warf der Ampel-Koalition vor, vorgeschobene Notlagen zu nutzen, um die Schuldenbremse auszusetzen.
Vorgesehen sind für das laufende Haushaltsjahr nun Ausgaben in Höhe von 461,21 Milliarden Euro. Mit dem Beschluss wurden zugleich weitere Veränderungen im Haushalt vorgenommen. Die Höhe der Steuereinnahmen und die Zinsausgaben wurden an die aktuellste Prognose angepasst.
Etat für kommendes Jahr
Auch für den Etat des nächsten Jahres hatte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts Konsequenzen. Nach tagelangen Verhandlungen entschieden die Ampel-Spitzen erst am Mittwoch, wie sie ein Milliardenloch stopfen wollen: mit zahlreichen Sparmaßnahmen, aber vorerst ohne Aussetzen der Schuldenbremse.
Einen ersten Beschluss setzte der Bundestag am Freitag direkt um: Er beschloss einen höheren CO2-Preis. Der Aufschlag beim Tanken und Heizen steigt zum 1. Januar von 30 auf 45 Euro pro Tonne CO2. Das hatte die große Koalition von CDU und SPD vor Jahren schon so festgelegt, die Ampel wollte wegen der hohen Energiepreise eigentlich nur auf 40 Euro erhöhen. Doch nach dem Haushaltsurteil kehrt man nun auf den steileren Pfad zurück. dpa