Politik Branche wehrt sich gegen Aus für Belegschaftsrabatte

240 Millionen Euro Mehreinnahmen erhofft sich der Staat durch die Abschaffung des Rabattfreibetrags.
240 Millionen Euro Mehreinnahmen erhofft sich der Staat durch die Abschaffung des Rabattfreibetrags. © Pormezz - stock.adobe.com

Der Bund will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte ab 2027 streichen. Der Dehoga Bayern, der IHA und der DRV kritisieren den Plan.

Der Referentenentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 aus dem Bundesfinanzministerium sieht unter anderem vor, den Rabattfreibetrag nach § 8 Absatz 3 Einkommensteuergesetz zu streichen. Bislang können Arbeitgeber ihren Beschäftigten eigene Waren oder Dienstleistungen vergünstigt anbieten, ohne dass bis zu einem Freibetrag von 1.080 Euro jährlich zusätzliche Steuerlasten entstehen.

Laut dem Referentenentwurf haben bundesweit rund 1,4 Millionen Bürgerinnen und Bürger von dieser Regelung profitiert. Der Staat erwartet durch die Abschaffung Steuermehreinnahmen von jährlich rund 240 Millionen Euro. Gegen die Pläne haben sich der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern, der Hotelverband Deutschland (IHA) und der Deutsche Reiseverband (DRV) positioniert.

Abschaffung ein „falsches Signal“

Dehoga-Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer sagte: „Wir können doch nicht schon wieder den Faktor Arbeit belasten. Die Abschaffung des Rabattfreibetrags wäre ein völlig falsches Signal.“ Mitarbeiterrabatte seien gelebte Wertschätzung und ein unkomplizierter Benefit, von dem Beschäftigte und Betriebe gleichermaßen profitierten. Gerade im Gastgewerbe sei es ein bewährtes Instrument, um Beschäftigten einen konkreten Mehrwert zu bieten. „Anstatt den Mitarbeitenden etwas zu nehmen, muss die Devise mehr Netto vom Brutto lauten.“

IHA-Vorsitzender Otto Lindner schloss sich der Kritik an: „Der Fiskus sollte nicht bei jedem noch so kleinen Extra mitverdienen wollen. Die Streichung des Freibetrages für Mitarbeiterrabatte wäre jedenfalls weniger Netto vom Brutto – und ein ganz falsches Signal an unsere Beschäftigten.“

DRV: Personalrabatte gleichen begrenzte Gehaltsspielräume aus

Auch vom Deutschen Reiseverband kommen deutliche Worte. „Wer den Beschäftigten ihre steuerlich begünstigten Mitarbeiterrabatte nimmt, kürzt ihnen faktisch einen Teil ihrer Vergütung“, sagte Albin Loidl, Präsident des DRV. Mitarbeiterrabatte seien kein überflüssiges Privileg, sondern ein bewährter Bestandteil des Gesamtpakets, das Arbeitgeber ihren Beschäftigten bieten könnten.

Für die Reisewirtschaft wäre die Abschaffung laut Loidl besonders problematisch. Viele Unternehmen der Branche arbeiteten mit engen Margen und verfügten nur über begrenzte Spielräume für höhere Gehälter. Vergünstigte Reiseleistungen aus dem eigenen Angebot seien daher ein wichtiger zusätzlicher Benefit für Beschäftigte und ein Instrument im Wettbewerb um Fachkräfte. Zudem ermöglichten vergünstigte Reisen den Mitarbeitenden, Produkte, Destinationen und touristische Leistungen selbst kennenzulernen – was unmittelbar zur Beratungsqualität beitrage.

Verbände bezweifeln Bürokratie-Argument

Auch volkswirtschaftlich wäre die Streichung laut den Verbänden kontraproduktiv: Zusätzliche Belastungen für Beschäftigte schwächten deren Kaufkraft und damit die Binnennachfrage. Gastronomie und Hotellerie reagierten besonders sensibel auf eine zurückhaltende Konsumstimmung. „In einer Zeit, in der wir über Fachkräftesicherung und die Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen sprechen, dürfen freiwillige Arbeitgeberleistungen nicht erschwert werden“, so Inselkammer.

Das Argument des Bürokratieabbaus überzeugt den DRV nicht. Der Referentenentwurf führe selbst aus, dass bei der Gewährung von Mitarbeiterrabatten wesentliche Arbeitsschritte auch nach Abschaffung des Freibetrags bestehen blieben. Lediglich die Fortschreibung des Freibetrags auf dem Lohnkonto würde entfallen. Die kalkulierte Zeitersparnis betrage gerade einmal drei Minuten pro Fall.

„240 Millionen Euro zusätzliche Steuereinnahmen stehen aus unserer Sicht in keinem Verhältnis zu dem Schaden, der bei Beschäftigten und Unternehmen entstehen kann“, sagte Loidl. Der DRV fordert die Bundesregierung auf, die vorgesehene Streichung aus dem Referentenentwurf herauszunehmen: „Hände weg von den Mitarbeiterrabatten.“ red/sar