Die europäische Sammelklage gegen Booking.com verzeichnet anhaltend hohe Beteiligung. Mehr als 10.000 Hotels haben sich bereits registriert. Der Anmeldeschluss wurde nun um vier Wochen verlängert.
Die von Hotrec und mehr als 30 nationalen Hotelverbänden unterstützte pan-europäische Sammelklage gegen Booking.com geht weiter. Aufgrund der ungebrochen hohen Nachfrage wurde die Frist zur Teilnahme bis zum 29. August 2025 verlängert. Mehr als 10.000 Hotels aus ganz Europa haben sich bereits auf der Online-Plattform registriert. „Die Verlängerung der Registrierungsfrist trägt dazu bei, dass alle interessierten Hotels trotz Hochsaison eine angemessene Chance zur Teilnahme haben“, sagt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA) und Vorsitzender der HOTREC-Arbeitsgruppe Distribution.
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Hintergrund der Klage ist die langjährige Verwendung sogenannter Paritätsklauseln durch Booking.com. Der Europäische Gerichtshof hatte am 19. September 2024 (Az: C-264/23) entschieden, dass diese Klauseln gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Die Klage vor niederländischen Gerichten soll eine Entschädigung für die betroffenen Hoteliers ermöglichen. „Europäische Hoteliers haben lange unter unfairen Bedingungen und überhöhten Kosten gelitten. Die gemeinsame Initiative sendet eine klare Botschaft: Missbräuchliche Praktiken im digitalen Markt werden von der Hotellerie in Europa nicht hingenommen“, betont Alexandros Vassilikos, Präsident von Hotrec.
Die Klage wird von einem internationalen Team aus Wettbewerbsjuristen, Prozessanwälten und Ökonomen begleitet und von der StiftungHotel Claims Alliance eingebracht, um eine einheitliche und effiziente Durchsetzung in ganz Europa zu ermöglichen. Aufgrund der Deckungszusagen eines Prozessfinanzierers ist die Teilnahme für Hotels kostenfrei und risikolos.
Booking.com weist rechtliche Bewertung zurück
Booking.com selbst sieht das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) deutlich differenzierter. In einer Stellungnahme betont das Unternehmen: „Das Urteil des EuGH, auf das sich Hotrec und andere Hotelverbände berufen, kam nicht zu dem Schluss, dass die Preisparitätsklauseln von Booking.com wettbewerbswidrig waren.“ Wenn der Verband etwas anderes suggeriere, sei dies irreführend. Der Gerichtshof habe nicht festgestellt – oder auch nur geprüft –, ob die Klauseln tatsächlich wettbewerbswidrige Auswirkungen hatten oder Auswirkungen auf den Wettbewerb überhaupt.
Weiter heißt es: „Der EuGH wurde vom Amsterdamer Gericht gebeten, zu klären, ob Paritätsklauseln unter das EU-Wettbewerbsrecht fallen und einer individuellen Prüfung bedürfen. Der Gerichtshof bestätigte dies – aber entscheidend ist, dass er die Auswirkungen der spezifischen Klauseln von Booking nicht bewertet hat und dass das Gericht keine Feststellung über wettbewerbswidrige Auswirkungen getroffen hat. Stattdessen stellte er klar, dass solche Bewertungen von Fall zu Fall vorgenommen werden müssen, in diesem Fall durch das Amsterdamer Gericht.“ Das Urteil ebne also nicht den Weg für Schadenersatzansprüche. „Wir werden weiterhin vor Gericht – falls dies erforderlich sein sollte – unsere Position darlegen, dass Paritätsklauseln keine wettbewerbswidrige Wirkung haben“, betont das Unternehmen abschließend. red/sar
Über Hotrec
Hotrec ist der Dachverband der Hotels, Restaurants, Bars und Cafés und ähnlicher Einrichtungen in Europa, der 46 nationale Verbände in 35 Ländern vereint und die Stimme des europäischen Gastgewerbes ist. Die Aufgabe des Verbands ist es, die Interessen des Gastgewerbes gegenüber der EU und internationalen Institutionen zu vertreten und zu fördern, den Austausch von Wissen und bewährten Verfahren unter den Mitgliedern zu unterstützen, um Innovationen zu fördern, und als Plattform für Fachwissen für das Gastgewerbe zu fungieren.