Die deutschen Versicherer wollen Gaststätten und Hotels offenbar nicht mehr gegen staatlich verordnete Massen-Schließungen wie jüngst in der Coronakrise absichern. Der Branchenverband GDV hat dazu entsprechende neue Musterbedingungen für die Betriebsschließungsversicherung vorgelegt.
Solche politischen Entscheidungen seien bewusste und gewollte Handlungen, keine zufälligen Ereignisse. Sie seien nicht kalkulierbar und würden daher generell ausgeschlossen, erklärte der Verband einem Bericht des Dehoga zufolge. Im Zuge der Pandemie hatten zahllose Betriebe Klagen gegen Versicherer und deren Weigerung, im Zuge von Betriebsschließungsversicherungen zu zahlen, eingereicht. In vielen Fällen waren die Versicherungsklauseln so missverständlich, dass bereits einige Gerichte zugunsten der klagenden Unternehmer entschieden.
Die Musterklauseln des GDV sollen nun dahingehend Klarheit schaffen, dass die Versicherungen nur dann zahlen, wenn ein Virus oder eine ansteckende Krankheit in dem versicherten Betrieb selbst festgestellt wird und die Behörden nur das jeweilige Lokal oder Hotel individuell schließen, um die Ausbreitung zu verhindern. Verbindlich sind die Musterbedingungen aber nicht. „Bevor die Versicherungswirtschaft sich so von der Betriebsschließungsversicherung für Gastronomie und Hotellerie verabschiedet, sollte erst einmal aus den bestehenden Verträgen geleistet werden“, kommentiert Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges die Informationen.
Betriebsschließungsversicherung Versicherer wollen bei angeordneter Massen-Schließung nicht mehr zahlen
