Versicherungstipp Betriebsführung: Extraschutz fürs C-Level

Führungsebene Versicherungstipp Meeting
Führungskräfte haften oft mit dem Privatvermögen – eine D&O-Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Fehlentscheidungen. © Andrey Popov - stock.adobe.com

Mitglieder der Führungsebene in Hotelbetrieben tragen eine große Verantwortung. Viele ihrer täglichen Entscheidungen bergen weitreichende Haftungsrisiken in sich. Wer seine Pflichten kennt, kann die Folgen von Fehlern abmildern.

Ob Familienunternehmen, Verein oder Stiftung – wer Verantwortung trägt, hat das Risiko. Viele der täglichen Entscheidungen von Geschäftsführenden können bei Fehlern gravierende Folgen haben, wenn persönlich und unbeschränkt gehaftet wird, also mit dem Privatvermögen. Das gilt oft für Familienunternehmen, Vereinsvorstände und Stiftungsentscheider.

Beispiel: Werden ungeeignete Küchenmaschinen ohne ausreichende Prüfung angeschafft, kann der Geschäftsführer haften. Tätigt er eine rechtswidrige Überweisung, die zu finanziellen Verlusten führt, kann er persönlich in Regress genommen werden. Noch kritischer wird es im Insolvenzfall – wenn eine falsche Strategie das Unternehmen in Geldnot bringt, kann der Insolvenzverwalter Schadensersatz fordern.

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Unwissenheit schützt nicht vor Haftung

Geschäftsführende haften für Managemententscheidungen, Investitionen und Organisationsverschulden – das bestätigte erneut das Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (AZ 16 U 93/23 vom 26.02.2024). Im verhandelten Fall war ein Betrieb abgebrannt, doch die Versicherungssumme war zu niedrig angesetzt. Aufgrund der Unterversicherung übernahm der Versicherer nur 38,5 Prozent des Schadens. Die verbleibenden 188.000 Euro sollte der Geschäftsführer tragen, da er für den Versicherungsschutz verantwortlich sei und sich nicht um eine ausreichende Deckung gekümmert habe. Letztlich übernahm eine D&O-Versicherung den Schaden, doch das Gericht betonte die Pflicht des Geschäftsführers, „für eine genügende Versicherung des Betriebsvermögens zu sorgen“ und „eine adäquate Versicherungssumme sicherzustellen“.

Entscheidungen auf Führungsebene absichern

Fehlentscheidungen oder Pflichtverstöße können hohe Schäden verursachen. Wird eine Führungskraft in Regress genommen, droht schlimmstenfalls die Privatinsolvenz. Eine D&O-Versicherung, so nennt man eine Directors-and-Officers-Versicherung, also eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, bietet finanziellen Schutz, damit berufliche Risiken nicht zur persönlichen Existenzbedrohung werden. Sie sichert Geschäftsleitungen, Generalbevollmächtigte, Prokuristen und leitende Angestellte ab. Der Versicherungsvertrag wird zwischen dem Unternehmen als Versicherungsnehmer und dem Versicherer geschlossen.

Die versicherte Person wird durch die Police vor Haftungsansprüchen geschützt. Primär dient die D&O-Versicherung dem Schutz des Privatvermögens der Entscheider, wirkt jedoch auch als Absicherung für das Unternehmen. Daher schließen Unternehmen meist einen Firmenvertrag ab, der den Versicherungsschutz für mehrere Verantwortliche gemeinschaftlich regelt.

Die D&O-Versicherung greift bei Vermögensschaden

Die D&O-Versicherung schützt Entscheider, wenn sie für einen Vermögensschaden haftbar gemacht werden – Personen- oder Sachschäden sind durch die Betriebshaftpflicht abgedeckt. Versichert ist die Haftung sowohl im Innenverhältnis (gegenüber dem eigenen Unternehmen) als auch im Außenverhältnis (gegenüber Geschäftspartnern oder Behörden). Eigentum an der Firma schützt nicht vor persönlicher Haftung – auch geschäftsführende Gesellschafter können von einem Insolvenzverwalter in Regress genommen werden.

Nicht versichert sind Schäden durch vorsätzliches oder wissentliches Fehlverhalten sowie solche, die bereits durch andere Versicherungen abgedeckt sind. Neben der finanziellen Absicherung steht auch die berufliche Reputation im Fokus. Im Schadenfall unterstützen spezialisierte Anwälte bei der Abwehr oder Minderung von Ansprüchen. Der Versicherungsschutz umfasst angemessene und notwendige Kosten für rechtliche Beratung sowie die Begleichung berechtigter Schadensersatzforderungen.

Zum Autor

Alexander Fritz (B. A. Versicherungswirtschaft) ist Geschäftsführer der Fritz & Fritz GmbH in Margetshöchheim. Als Sachverständiger ist er auf Risikomanagementkonzepte und Pakete zur Unternehmensabsicherung für die Hotellerie spezialisiert.