Im Hotelbetrieb wird ständig an- oder umgebaut, saniert und renoviert. Dabei können Schäden auftreten, die richtig teuer werden. Welche Policen sollte ein Bauherr unbedingt haben, welche können zusätzlich sinnvoll sein, und was muss unbedingt drin stehen?
Ob der neue Wellnessbereich von einem Fachunternehmen errichtet wird oder Mitarbeitende selbst mitanpacken: auf einer Baustelle kann immer etwas passieren. Eine Böschung gibt nach, weil bei den Grabungen der Halt fehlt. Ein Gerüst kippt im Sturm. Oder ein Gast stürzt trotz klarer Sicherheitshinweise. Solche Situationen sind nicht nur ärgerlich, sondern können schnell teuer werden. Denn Bauherrinnen und Bauherren tragen die Verantwortung für alle Risiken rund um das Bauprojekt – unabhängig davon, ob Architektinnen, Statiker, Bauleiter oder Handwerksbetriebe beteiligt sind.
Eine Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt zuverlässig vor den finanziellen Folgen von Personen- und Sachschäden, die Dritten während der Bauphase entstehen. Sie sollte bereits vor Beginn der Arbeiten abgeschlossen werden. Empfehlenswert ist eine ausreichend hohe Deckungssumme; mindestens fünf Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden gelten hier als Richtwert. So bleibt das Bauvorhaben auch im Schadensfall auf der sicheren Seite.
Unvorhergesehenes auf der Baustelle
Eine weitere sinnvolle Police stellt die Bauleistungsversicherung dar. Auch auf sorgfältig geplanten Baustellen kann es zu unvorhersehbaren Schäden kommen, etwa durch höhere Gewalt, Konstruktionsfehler, Vandalismus oder Fahrlässigkeit. Die Bauleistungsversicherung übernimmt Schäden, die während der Bauphase entstehen – beispielsweise durch extreme Witterungseinflüsse. Auch der Diebstahl von Baustoffen oder bereits verbauter Technik ist in der Regel abgedeckt. Die entstehenden Kosten können, sofern vertraglich vereinbart, auf die ausführenden Unternehmen umgelegt werden. Zudem sind die Versicherungsbeiträge steuerlich absetzbar. Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich auf der Baustelle und damit nur innerhalb des Grundstücks, auf dem das Gebäude errichtet wird.
Altbau-Check
Die Bauleistungsversicherung deckt in der Regel Schäden an neuen Bauleistungen ab. Im Hotelbereich kommt es jedoch vor, dass ein Altbau saniert oder ein Neubau an bestehende Gebäude angebunden wird. Dabei besteht das Risiko, dass die Altbausubstanz durch die Arbeiten beschädigt wird. Da bestehende Gebäudeversicherungen meist einen Baurisikoausschluss enthalten, ist bei Eingriffen in die Statik der Einschluss einer Altbauklausel zu empfehlen.
Die Versicherungssumme entspricht den gesamten Herstellungskosten des Gebäudes einschließlich der verwendeten Baustoffe und Bauteile. Dazu zählen auch Außenanlagen wie Hofbefestigungen und Parkplätze sowie wesentliche Bestandteile einbaufähiger Einrichtungsgegenstände. In die Berechnung fließen sämtliche Lieferungen und Bauleistungen ein, einschließlich erbrachter Eigenleistungen. Nicht berücksichtigt werden hingegen maschinelle Einrichtungen für Produktionszwecke, Baugeräte und Werkzeuge, Grundstücks- und Erschließungskosten sowie Makler-, Architekten-, Ingenieur- und Behördengebühren.
Vorsorge über den Rohbau hinaus
Beim Abschluss einer Bauleistungsversicherung ist die Nachhaftungsklausel besonders zu beachten. Sie sorgt dafür, dass Schäden ersetzt werden, die erst nach Fertigstellung des Bauwerks auftreten oder zu einem späteren Zeitpunkt entdeckt werden. Ergänzend kann der Versicherungsschutz durch eine Bauhelfer-Unfallversicherung sowie eine Feuer-Rohbau-Versicherung erweitert werden. Beide Policen tragen dazu bei, das Risiko auf der Baustelle weiter zu minimieren und unvorhersehbare finanzielle Belastungen abzufedern.
Autor
Alexander Fritz (B. A. Versicherungswirtschaft), Geschäftsführer der Fritz & Fritz GmbH in Margetshöchheim, ist auf Rsikomanagementkonzepte und Pakete zur Unternehmensabsicherung spezialisiert.