Die Liquiditätsengpässe vieler Hoteliers und Gastronomen spitzen sich zu, auch wenn erste Lockerungen des Shutdowns für das Gastgewerbe angekündigt wurden. Ob eine schnelle Wiedereröffnung in jedem Fall finanziell sinnvoll ist und wie ein betriebswirtschaftliches Gesamtkonzept stufenweise entwickelt werden kann, erläutert Carl Schulze-Berndt von HoGa Experts, einem Fachberater für Hotellerie und Gastronomie, im Tophotel-Interview.
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Tophotel: Herr Carl Schulze-Berndt, in Mecklenburg-Vorpommern läuft die Gastronomie am morgigen 9. Mai wieder an. Die Hotellerie folgt am 25. Mai. Ist es für jeden Betrieb sinnvoll, so früh wie möglich wieder zu eröffnen?
Carl Schulze-Berndt: Im Kontext der Verlustminimierung ist in Einzelfällen zu evaluieren, ob es sinnvoll ist, den eigenen Betrieb nach Eintritt der Lockerungen wirklich sofort wieder zu öffnen. Bei einer vorgeschriebenen, lediglich eingeschränkten Belegung der vorhandenen Kapazitäten bleibt der Betrieb gegebenenfalls zunächst in der Verlustzone. Demgegenüber stehen aber freilich Marketingüberlegungen, um eine Kundenabwanderung zu verhindern. In jedem Fall muss eine Bezifferung der unternehmerischen Entscheidungen erfolgen. Denn ein überstürztes oder kopfloses Handeln muss in der Zukunft womöglich teuer bezahlt werden.
Worauf achten die Banken bei der Beurteilung eines Unternehmens?
Das Gastgewerbe gehört zu den am stärksten von der Krise betroffenen Branchen, das heißt aus Sicht der Banken stellt sich das Kreditrisiko in unserem Gewerbe besonders hoch dar. Deshalb prüfen die Banken im Einzelfall die formalen Regularien genau und berücksichtigen bei der Kreditvergabe zudem das jeweilige Gesamtengagement. Denn man kann in der aktuellen Situation die Schnellkredite etcetera der Förderbanken nicht allein sehen, sondern es sind alle Kreditverpflichtungen eines Unternehmens einzubeziehen. Welchem Betrieb würde es denn auch mittelfristig helfen, wenn er nach der Krise nicht in der Lage wäre, seine Gesamtschulden gut bedienen zu können? Und neben der Beurteilung des künftigen wirtschaftlichen Erfolgs geht es bei Kreditvergaben immer auch um bankübliche Sicherheiten, denn auch bei öffentlichen Mitteln lässt sich nicht in jedem Fall das Haftungsrisiko auf den Staat verlagern.
Was braucht es für ein betriebswirtschaftliches Gesamtkonzept?
In der aktuellen Krise werden sich Kreditinstitute, in der Regel die Hausbanken, mehr denn je auf Basis eines auf die speziellen Anforderungen des Einzelfalls bezogenen nachvollziehbaren betriebswirtschaftlichen Gesamtkonzepts in der Lage sehen und damit auch bereit sein, positive Finanzierungsentscheidungen zu treffen. Das betrifft konventionelle Bankdarlehen und öffentliche Finanzhilfen (KfW etc.) im Übrigen gleichermaßen. Mit Hilfe eines Stufenplans, wie wir ihn beispielsweise entwickelt haben, kann dieses konzeptionelle und betriebswirtschaftliche Gesamtkonzept erarbeitet werden. In den meisten Fällen stellt sich der Aufbau des Stufenplans wie folgt dar:
- Kurzanalyse der Wirtschaftlichkeit/Kennzahlen des Unternehmens in der jüngeren Vergangenheit (Ist-Situation/vor der Krise) zur Beurteilung der Ertragssituation, etwaiger Schwachstellen und unerkannter Stärken; gegebenenfalls Überprüfung von Pacht- und Mietkonditionen.
- Ermittlung des akuten Kapitalbedarfs (einschließlich etwaiger Verluste während eines schrittweisen Restarts) aufgrund der krisenbedingten (eingeschränkten) Betriebsschließung.
- Überprüfung der Betriebskonzeption – basierend auf einer aktuellen Marktbeurteilung (Standort/Konkurrenz/Nachfragepotenzial) – sowie Darstellung des künftigen Betriebskonzeptes und der künftigen Objektgegebenheiten.
- Maßnahmenplan – Optimierungspotenzial im Hinblick auf eine Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens in Zeiten der Corona-Pandemie.
- Fortführungsprognose für die Situation nach der Krise (Planungsszenarien unter Berücksichtigung der jeweiligen Beschränkungen) in Form einer Ertragsvorschau (Erträge, Aufwendungen, Betriebsergebnis/cash flow).
- Erstellung eines Finanzierungsmodells unter Einbeziehung öffentlicher Finanzhilfen ( KfW etc.), abgestimmt mit der Hausbank.
Im Ergebnis soll dieser Stufenplan zeigen, inwieweit der Betrieb nach Überwindung der Krise in der Lage sein wird, seinen Kreditverpflichtungen, also Zins und Tilgung, nachzukommen und darüber hinaus eine Existenzgrundlage für den Unternehmer darstellen zu können.
Was ist die größte Herausforderung bei der Erstellung dieses Stufenplans?
Eine besondere Herausforderung besteht in einer plausiblen Gesamtbeurteilung, basierend auf möglichst differenzierten Prognosen der unterschiedlich zu bewertenden Zeiträume. Das heißt nicht nur temporär die Zeit beziehungsweise wirtschaftliche Konsequenzen während der Krise einzubeziehen, sondern auch die betriebliche Situation in Form einer Rentabilitätsprognose beim sogenannten Restart und dann nach der Krise darzustellen. Diese Prognosen sollen im Übrigen nicht nur den Banken als objektive Entscheidungsgrundlage dienen, sondern sie stellen als Budget auch ein entscheidendes Planungs- und Steuerungsinstrument für das Unternehmen beziehungsweise Management dar.
Worin sehen Sie aktuell Ihre Pflicht als Berater?
Wir als Berater sind in der Pflicht, objektiv und seriös Konzepte und Berechnungen zu liefern, zum Beispiel von Rentabilität und Betriebsergebnis, und uns dabei insbesondere auch über Prognosen betriebsspezifisch und realistisch Gedanken zu machen. Nicht zuletzt geht es krisenbedingt um Fragen und Möglichkeiten der Überlebensfähigkeit vieler Betriebe und dazu sind frühzeitig die richtigen unternehmerischen Weichen zu stellen. Insofern stellt besonders in Corona-Zeiten ein differenziertes betriebswirtschaftliches Beratungskonzept nicht nur für Kreditinstitute, sondern vor allem auch für die Unternehmen eine existenzielle Entscheidungsgrundlage dar.