Aufforderung an Mitglieder des Europäischen Parlaments HOTREC mahnt Flexibilität bei Arbeitsbedingungen an

Anträge auf Digitalisierungszuschuss können auch Hoteliers und Gastronomen aktuell stellen. © Pixabay/Free photos

Der europäische Dachverband des Gaststättenwesens HOTREC fordert die Mitglieder des Europäischen Parlaments auf, die Beratungen zum Richtlinienvorschlag über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der kommenden Plenarsitzung  wieder aufzunehmen.
Die Europäische Kommission will die bestehende EU-Regelung, die Arbeitgeber verpflichtet, alle Arbeitnehmer schriftlich über ihre Arbeitsbedingungen zu informieren, ergänzen und reformieren. Zusätzlich sollen neue Mindeststandards eingeführt werden, die allen Beschäftigten, auch solchen mit atypischen Arbeitsverträgen, mehr Planungssicherheit und Klarheit zu ihren Arbeitsbedingungen geben sollen. Dazu heißt es in einer Pressemitteilung von HOTREC: "Die Empfehlungen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) würden insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen im Gastgewerbe großen Schaden zufügen, da notwenige Flexibilität verloren ginge und der Verwaltungsaufwand drastisch zunähme."
„Das Gastgewerbe in Europa besteht aus 1,9 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), von denen 90 Prozent Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern sind. Viele von ihnen arbeiten mit einem Zeitplan von 24 Stunden an 7 Tagen die Woche." Die Unvorhersehbarkeit der Aktivitäten, beispielsweise der Ausfall eines Kochs in letzter Minute, mache es für die Branche schwierig, gleich am ersten Arbeitstag allen Arbeitnehmern schriftliche Erklärungen zum Arbeitsvertrag zu geben. Darüber hinaus benötige der Sektor auch Flexibilität bei der Art seiner Arbeitsverträge, die bei einem befristeten Vertrag oder einem Teilzeitvertrag je nach den Bedürfnissen sehr unterschiedlich sein könnten, so Susanne Kraus-Winkler, Präsidentin von HOTREC.
„Ohne ein gewisses Maß an Flexibilität sowie die Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips bei der Definition des Arbeitnehmer-Begriffs kommen auf das Gastgewerbe mit seinen besonderen Arbeitsbedingungen neue enorme Herausforderungen zu", sagt zudem Jean-Marc Banquet d'Orx, Vorsitzender des Sektoralen Sozialen Dialogs von HOTREC. Markus Luthe ergänzt als deutsches Mitglied im Executive Committee von HOTREC: „Wir weisen es als praxisfern zurück, dass ein Gastronom beispielsweise schon am ersten Arbeitstag Informationen zur Dauer der Probezeit, die Modalitäten und Vergütung von Überstunden oder die Festlegung variabler Arbeitszeitpläne schriftlich vorlegen muss. Auch können wir die Annahme von Aufträgen nicht von einer zuvor durchzuführenden, aufwändigen Prüfung der Referenz-Arbeitszeiten der Mitarbeiter unserer Betriebe abhängig machen. Ebenso sind die vorgesehenen Sanktionen gänzlich unverhältnismäßig und greifen tief in das Vertrauensverhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmern ein, wenn sie das Vorliegen einer unbefristeten Vollzeitstelle verbindlich unterstellen, sobald die Informationen über Probezeiten oder Befristungen nicht gleich am ersten Arbeitstag vorgelegt werden." HOTREC fordert das Europäische Parlament daher auf, die Diskussionen im Plenum fortzusetzen und die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen des Gastgewerbes angemessen zu berücksichtigen.