Jahreswechsel Änderungen 2024: Wichtiges im Überblick

Änderungen 2024
Ob Mehrwertsteuer oder Mindestlohn: 2024 stehen einige Änderungen und neue Gesetze an. © Ксения Овчинникова - stock.adobe.com

Der Mindestlohn steigt, die Mehrwertsteuer kehrt zu 19 Prozent zurück und das Heizungsgesetz tritt in Kraft: Das sind einige der Änderungen, die ab 2024 gelten. Wir bieten einen Überblick.

Neues Jahr, neue Gesetze: Wie jedes Jahr stehen mit dem Jahreswechsel wichtige Reformen und Änderungen an. Von einigen ist das Gastgewerbe unmittelbar betroffen, wie etwa von der Rückkehr der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf 19 Prozent. Auch die Erhöhung des Mindestlohns und die steigende Vergütung für Auszubildende werden relevant. Wir haben das Wichtigste kompakt zusammengefasst.

Die Änderungen 2024 im Überblick

  • Mehrwertsteuererhöhung
  • Mindestlohnerhöhung
  • Höhere Minijob-Grenze
  • Mindestvergütung für Azubis steigt
  • Ausbildungsgarantie
  • Bürgergeld
  • Einkommenssteuer
  • Kürzungen beim Elterngeld
  • Inflationsausgleichsprämie
  • Fachkräfteeinwanderungsgesetz
  • Sozialabgaben für Gutverdiener
  • Heizungsgesetz
  • Fußball-EM
  • Photovoltaikanlagen
  • Energiepreisbremse
  • Mehrwertsteuererhöhung ab Januar 2024

    Ab 2024 gilt zum aktuellen Stand für Speisen in der Gastronomie wieder ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Um die Gastronomie während der Coronakrise zu entlasten, war der Steuersatz für Speisen in Restaurants und Cafés vorübergehend auf sieben Prozent gesenkt worden. Die Regelung wurde wegen der Energiekrise mehrmals verlängert, zuletzt bis Ende dieses Jahres. Die Branche hatte vehement dafür geworben, die Steuersenkung nicht auslaufen zu lassen.

    In einem offenen Brief appellierte zuletzt die komplette Führungsriege des Dehoga an Bundeskanzler Olaf Scholz, die sieben Prozent beizubehalten. Sie befürchten ansonsten Jobverluste, Betriebsaufgaben und zahlreiche Insolvenzen.

    >> Lesetipp: "Harter und bitterer Schlag für die Branche"

    Mindestlohn steigt

    Der Mindestlohn wird zum 1. Januar von zwölf auf 12,41 Euro in der Stunde angehoben. 2025 steigt er dann auf 12,82 Euro - ein Plus von 6,8 Prozent. Der Beschluss geht auf eine Empfehlung der Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vom Juni 2023 zurück. Die Empfehlung wurde nicht im Einvernehmen getroffen. Die Arbeitnehmervertreter halten die Anhebung für zu niedrig, wurden aber überstimmt.

    >> Lesetipp: Mindestlohn soll bis 2025 auf 12,82 Euro steigen

    Höhere Minijob-Grenze

    Auch die Obergrenze für Minijobs steigt im Zuge der Mindestlohnerhöhung. Sie erhöht sich ab 1. Januar 2024 von 520 auf 538 Euro im Monat. Das liegt an der dynamischen Minijobgrenze, die die Bundesregierung vor rund zwei Jahren eingeführt hat. Steigt der Mindestlohn, steigt automatisch auch die Verdienstgrenze.

    Wer Minijobber beschäftigt muss dann unter Umständen auch deren Arbeitsvertrag anpassen. Nämlich wenn dort als Stundenlohn nicht generell die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder sogar ein höherer Stundenlohn vereinbart wurde. Darauf weist die Minijob-Zentrale hin. Auch wenn es keinen Arbeitsvertrag gibt, die Rahmenbedingen des Minijobs lediglich schriftlich aufgenommen wurden, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die neuen Bedingungen hier dokumentieren.

    Bei der Anzahl der Stunden, die Minijobber pro Monat arbeiten dürfen, ändert sich durch die Erhöhung des Mindestlohns übrigens nichts. Wie bisher können Minijobberinnen und Minijobber zirka 43 Stunden monatlich arbeiten - bei einem Mindestlohn von dann 12,41 Euro. Bei einem höheren Stundenlohn als dem Mindestlohn, reduziert sich auch die maximale Arbeitszeit im Minijob entsprechend.

    Höhere Mindestvergütung für Azubis

    Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr steigt um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat. Davon betroffen sind Ausbildungen, die ab dem 1. Januar beginnen. Ausnahmen per Tarifvertrag sind möglich.

    Mit dem Jahr 2020 wurde für neu abgeschlossene betriebliche und außerbetriebliche Berufsausbildungsverhältnisse eine Mindestvergütung für Auszubildende eingeführt. Sie soll berufliche Ausbildung attraktiver machen. Die Vergütung ist ab 2020 schrittweise erhöht worden.

    Ausbildungsgarantie kommt

    Ab 1. August haben junge Menschen, die noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, eine Garantie auf einen Lehrplatz. Die sogenannte Ausbildungsgarantie umfasst verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote, angefangen bei der beruflichen Orientierung und Beratung, bis zu Hilfen bei der Aufnahme und für den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Zudem haben Jugendliche Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung, wenn kein geeigneter Lehrplatz gefunden wird. Die Ausbildungsgarantie ist Teil des Aus- und Weiterbildungsgesetzes.

    Das geförderte Berufsorientierungspraktikum, der Mobilitätszuschuss und die Änderungen zur Einstiegsqualifizierung gelten ab dem 1. April 2024.

    Bürgergeld steigt

    Die mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger sollen zum 1. Januar 2024 im Schnitt rund zwölf Prozent mehr Geld bekommen. Für Alleinstehende bedeutet das ein Plus von 61 auf 563 Euro im Monat. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen 506 Euro. Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro. Aufgrund der Haushaltskrise könnte es noch zu Änderungen kommen.

    Einkommenssteuer

    Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, soll steigen. Ursprünglich sollte die Grenze bei 11.604 Euro liegen, zuletzt hatte Finanzminister Christian Lindner (FDP) von 11.784 Euro gesprochen. Der Kinderfreibetrag soll auf 6.612 Euro angehoben werden. Wegen der Haushaltskrise könnten sich bei Entlastungen jedoch noch Änderungen ergeben.

    Kürzungen beim Elterngeld

    Das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, soll ab April 2024 nur noch an Paare gehen die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 200.000 haben. Für Alleinerziehende soll die Grenze ab April bei 150.000 Euro liegt. Die Pläne sind wegen der Verzögerungen beim Bundesaushalt aber noch nicht endgültig beschlossen. Sie sollen nur für Eltern gelten, deren Kind am oder nach dem 31. März 2024 geboren wird.

    Inflationsausgleichsprämie

    Arbeitgeber können ihren Angestellten noch bis zum Ende des neuen Jahres die 2022 eingeführte Inflationsausgleichsprämie von maximal 3.000 Euro zahlen. Auf sie sind keine Steuern und Abgaben fällig. Die Inflationsausgleichsprämie ist Teil des dritten Entlastungspakets vom September 2022. „Der Bund ist bereit, bei zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu 3.000 Euro von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien“, hieß es im Beschluss.

    Fachkräfteeinwanderungsgesetz

    Fachkräfte werden in Deutschland dringend gebraucht. Helfen soll das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das bereits im November 2024 schrittweise in Kraft getreten ist. Seitdem können etwa Fachkräfte mit Hochschulabschluss unter anderem mit einer Blauen Karte EU einfacher aus Drittstaaten nach Deutschland einwandern.

    2024 treten weitere Maßnahmen in Kraft:

    Ab März 2024 gilt: Wer an einer Qualifizierungsmaßnahme teilnimmt, erhält eine längere Aufenthaltserlaubnis. Zudem wird für Drittstaatsangehörige, unabhängig von ihrer Qualifikation, eine neue Möglichkeit für eine kurzzeitige Beschäftigung eingeführt. Für Drittstaatsangehörige, die einen Ausbildungsplatz suchen, wird die Altersgrenze für Bewerbungen von 25 auf 35 angehoben. Auch die Anforderung an deutsche Sprachkenntnisse wird gesenkt.

    Ab Juni 2024 gilt: Für einen Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche wird eine Chancenkarte eingeführt, die auf einem Punktesystem basiert. Die Chancenkarte wird für maximal ein Jahr erteilt, wenn der Lebensunterhalt für diese Zeit gesichert werden kann. Sie bietet während des Aufenthalts in Deutschland Möglichkeiten zur Probearbeit oder Nebenbeschäftigung im Umfang von 20 Stunden in der Woche. Zudem wird die Westbalkanregelung entfristet.

    >> Lesetipp: Was sich mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz ändert

    Sozialabgaben für Gutverdiener

    Gutverdiener sollen ab 2024 höhere Sozialabgaben zahlen. In der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung sollen Beiträge bis zu einem Betrag von im Westen 7.550 Euro pro Monat und von im Osten 7.450 Euro fällig werden. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5.175 Euro pro Monat steigen.

    Ab 2024: Heizungsgesetz

    Ab Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent Erneuerbaren Energien basieren. Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, sind längere Übergangsfristen vorgesehen. Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen – dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) – will die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen einleiten.

    >> Lesetipp: Holz- und Pelletheizungen erhalten weiterhin Förderung

    Photovoltaikanlagen

    Mit dem Solarpaket I will die Bundesregierung den Ausbau von Photovoltaikanlagen (PV) entbürokratisieren und beschleunigen. Der Gesetzesentwurf wurde Mitte August vom Bundeskabinett beschlossen, geplant ist ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2024.

    >> Lesetipp: Steuertipp: Das gilt jetzt für PV-Anlagen

    Energiepreisbremse

    Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Verwendung von Corona-Krediten, das ein 60 Milliarden Euro großes Loch in die Finanzplanung gerissen hat, steht noch nicht fest, wie es mit den Energiepreisbremsen weiter geht. Sollte die Koalition nicht doch noch einen Weg finden (Stand: Mitte Dezember), fallen die Strom- und Gaspreisbremsen zum 1. Januar weg. Die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme hätten eigentlich um drei Monate bis 31. März 2024 verlängert werden sollen. Die Verlängerung im Winter 2023/2024 sollte eine Versicherung gegen unerwartete Risiken darstellen.

    Die Preisbremsen waren im März dieses Jahres eingeführt worden und galten auch rückwirkend für Januar und Februar. Dadurch sollten die Verbraucher in Deutschland davor bewahrt werden, dass sie infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine durch massiv gestiegene Energiepreise finanziell überfordert werden.

    Fußball-EM

    2024 wird die Europa Meisterschaft in Deutschland ausgetragen. Die Tourismusbranche und das Gastgewerbe hat große Erwartungen an das Turnier und erhofft sich eine gute Auslastung durch ausländische Fußballfans. mit Inhalten der dpa

    Redaktioneller Hinweis:

    Wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Haushaltspolitik könnten sich kurzfristig Änderungen ergeben.