a-ja Resort & Hotel GmbH Holger Hutmacher klagt gegen Deutsche Seereederei

Holger Hutmacher hat gegen seine Abberufung als Geschäftsführer der a-ja Resorts & Hotels Klage gegen die DSR eingereicht.

„Zuletzt konnten die Gesellschafter Deutsche Seereederei (DSR) und Holger Hutmacher keine Einigkeit über die zukünftige Geschäftsführung erzielen.“ Das teilte die DSR erst vor wenigen Wochen zum Abschied Hutmachers als Geschäftsführer der Tochtergesellschaft a-ja Resort & Hotel GmbH mit. Jetzt klagt Hutmacher beim Landgericht Rostock gegen seinen früheren Arbeitgeber.

Wie sein Anwalt Dr. Oliver Hutmacher mitteilt, sei Holger Hutmacher als Geschäftsführer von a-ja abberufen worden. Die vom geschäftsführenden Gesellschafter Horst Rahe geleitete Hauptgesellschafterin Deutsche Seereederei GmbH wollte, so der Anwalt, an der operativen Ausrichtung und den Entwicklungsplänen für a-ja nicht festhalten. „Immer neue, durch Rahe für die Hauptgesellschafterin vorgegebene Änderungen im Produkt und zur Ausrichtung der Marke haben zeitweise erheblichen negativen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens genommen“, erklärt Oliver Hutmacher. Hinzugekommen seien Interessenskonflikte zwischen den Schwestergesellschaften im Haus der Deutschen Seereederei, die in der Folge die Hotelbetriebsgesellschaft a-ja wirtschaftlich benachteiligt hätten.

Die unterschiedlichen Auffassungen von Hutmacher und der Deutschen Seereederei haben im April dazu geführt, dass Holger Hutmacher seinen Rücktritt als Ideengeber und geschäftsführender Gesellschafter erklärte. Bereits vor seinem Austritt habe Hutmacher versucht, klärende Gespräche einzuleiten, heißt es. Allerdings ohne Erfolg.

Anfang Juli wurde Holger Hutmacher dann von der Gesellschaft als Geschäftsführer abberufen – dagegen reichte er jetzt Klage beim Landgericht Rostock ein. „Nachdem er gegen diese Abberufung gerichtlich vorgeht, wird nunmehr durch die Deutsche Seereederei GmbH versucht, das fortbestehende Geschäftsführeranstellungsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen“, erklärt Anwalt Dr. Oliver Hutmacher. Dies sei ein Mittel, um Holger Hutmachers Gegenleistungsansprüche bei einem möglichen Verlust seines Geschäftsanteils von fünf Prozent an der Gesellschaft zu minimieren, wirft der Anwalt der DSR vor. 

Daher klagt Hutmacher auch auf die ihm verweigerten Ausgleichs- und Tantiemezahlungen sowie gegen das gegen ihn ausgesprochene Hausverbot für die Geschäftsräume der DSR. Rahe habe Hutmacher damit jede Möglichkeit genommen, sich von den Mitarbeitern zu verabschieden, so das Statement seines Rechtsbeistands, das Top hotel vorliegt. Holger Hutmacher sei im Interesse des Unternehmens und der Mitarbeiter weiterhin an einer einvernehmlichen Lösung gelegen. „Dafür sieht er aber derzeit nur geringe Chancen“, sagt Anwalt Dr. Oliver Hutmacher.

Seitens der DSR gibt es zu den Vorwürfen derzeit kein Statement.