Es ist soweit: Die Dezemberhilfe kann seit heute regulär ausgezahlt werden. Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilt, stehen die technischen Voraussetzungen. Damit können die Länder mit der Auszahlung starten.
Die Antragsstellung für die Dezemberhilfe läuft bereits seit dem 22. Dezember 2020; seit dem 5. Januar 2021 fließen bereits Abschlagszahlungen. Diese werden laut dem Ministerium auch stark in Anspruch genommen. Bislang wurden demnach über 1,56 Milliarden Euro an Abschlagszahlungen für die Dezemberhilfe (maximal 50.000 Euro pro Unternehmen) geleistet. Insgesamt wurden bei der November- und Dezemberhilfe in Summe bislang über 4,35 Milliarden Euro ausgezahlt. Während die Abschlagszahlungen durch die Bundeskasse erfolgen, werden die regulären Auszahlungen für die Dezemberhilfe von den zuständigen Stellen der Länder übernommen. Eine exakte Übersicht, welche Stelle wo zuständig ist, finden Sie hier.
Die Dezemberhilfe richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbständige sowie Vereine und Einrichtungen, die von den für November beschlossenen und auf den Dezember verlängerten Schließungen besonders stark betroffen waren.
Die Antragsstellung für die Dezemberhilfe läuft bereits seit dem 22. Dezember 2020; seit dem 5. Januar 2021 fließen bereits Abschlagszahlungen. Diese werden laut dem Ministerium auch stark in Anspruch genommen. Bislang wurden demnach über 1,56 Milliarden Euro an Abschlagszahlungen für die Dezemberhilfe (maximal 50.000 Euro pro Unternehmen) geleistet. Insgesamt wurden bei der November- und Dezemberhilfe in Summe bislang über 4,35 Milliarden Euro ausgezahlt. Während die Abschlagszahlungen durch die Bundeskasse erfolgen, werden die regulären Auszahlungen für die Dezemberhilfe von den zuständigen Stellen der Länder übernommen. Eine exakte Übersicht, welche Stelle wo zuständig ist, finden Sie hier.
Die Dezemberhilfe richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbständige sowie Vereine und Einrichtungen, die von den für November beschlossenen und auf den Dezember verlängerten Schließungen besonders stark betroffen waren.
Dezemberhilfe im Überblick
- Antragsberechtigt sind direkt und indirekt von den für November beschlossenen und auf Dezember verlängerten Schließungen betroffene Unternehmen.
- Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt. Auch für die Dezemberhilfe gelten die Vorgaben des EU-Beihilferechts, das just angepasst wurde (wir berichteten). Eine FAQ-Liste zu Beihilfefragen finden Sie hier.
- Die Antragstellung erfolgt über die bundesweit einheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Der Antrag erfolgt über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte. Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem ELSTER-Zertifikat direkt stellen.
Mehr Infos zum Thema Coronahilfen
Umfassende FAQ und Fragen zur Antragstellung zur November- und Dezemberhilfe finden Sie hier. Auch für die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember gelten die Vorgaben des EU-Beihilferechts, das just angepasst wurde (wir berichteten). Weitere Infos zum Thema Beihilfenrecht finden Sie hier.