Feuer, Wasserschäden, Diebstahl: Hotels sind vielen Risiken ausgesetzt. Doch was passiert, wenn die Versicherungspolice die Realität vor Ort nicht oder nicht mehr vollständig abdeckt?
Renovierungen, Modernisierungen oder Erweiterungen sind in Hotelbetrieben an der Tagesordnung. Handwerker müssen koordiniert, Baugenehmigungen besorgt und das Tagesgeschäft an die Situation angepasst werden. Wer denkt in diesen Momenten schon an die Versicherung?
Dabei hat jede Maßnahme, die im Hotel zu einer Wertsteigerung des Gebäudes oder Inventars führt, unmittelbaren Einfluss auf den Wert, den der Versicherer im Schadenfall ersetzen muss. Deshalb müssen Anschaffungen und bauliche Veränderungen regelmäßig der Versicherung gemeldet werden. Doch geschieht das auch?
Ursachen einer falschen Bewertung
Schon beim Abschluss einer Versicherung können Fehler unterlaufen. Beispielsweise kann die Auswahl eines falschen Gebäudetyps zur Unterversicherung führen. Wird etwa eine ungenutzte Kirche zur Eventlocation umgebaut, muss sie weiterhin als Kirche versichert werden, da nur dieser Gebäudetyp die hochwertige Bausubstanz (z. B. Gewölbe, Naturstein, Buntglasfenster) korrekt abbildet und so eine ausreichende Versicherungssumme gewährleistet.
Sinnvolle Investition
Liegt die Bewertung der Substanz länger zurück, sollte der Sachwert bzw. Versicherungswert in Gutachterqualität nach gesetzlichen, behördlichen und versicherungstechnischen Maßstäben überprüft werden. Dies kostet meist einen kleinen bis mittleren vierstelligen Betrag, bietet aber drei entscheidende Vorteile: Erstens wird die Basis für einen wirkungsvollen Versicherungsvertrag gelegt, weil die richtigen Werte herangezogen werden. Zweitens kann die ermittelte Summe für die kommenden Jahre einfach fortgeschrieben werden, indem jährliche Änderungen und Ergänzungen der Versicherung gemeldet werden. Und drittens: Viele Versicherungen erkennen ein Sachwertgutachten an und verzichten auf einen eigenen Gutachterbesuch im Schadenfall. Das erspart langwierige Verhandlungen und ermöglicht eine schnelle Regulierung.
Die Falle der Unterversicherung
Auch ein unbekannter Denkmalschutzstatus birgt Risiken – etwa, wenn der Vorbesitzer ein Fachwerkhaus komplett verputzen ließ und die historische Substanz dadurch nicht mehr sichtbar ist. Im Schadenfall können die Denkmalschutzbehörden eine originalgetreue Rekonstruktion fordern, deren Kosten deutlich über denen eines konventionellen Wiederaufbaus liegen. Selbst wenn der Denkmalschutz bekannt ist, wird der Aufwand einer Sanierung meist unterschätzt.
Tritt ein Schaden ein, prüft die Versicherung den Wert der Gebäude oder der Einrichtung und vergleicht diesen mit der Versicherungssumme. Entscheidend ist dabei nicht der Verkehrswert, sondern der Neubauwert – also die Kosten, die bei einem Wiederaufbau entstehen würden. Häufig wird die Versicherungssumme beim Vertragsabschluss einmal festgelegt und danach nicht mehr aktualisiert. Das führt ebenso zu einer Unterversicherung wie eine fehlende Bewertung von Leasinggegenständen, Inventar aus Nachlässen oder rabattiert beziehungsweise gebraucht erworbenen Gegenständen. Auch erbrachte Eigenleistungen oder fremdes Eigentum, das im Schadenfall in Mitleidenschaft gezogen wird, müssen in der Versicherungssumme berücksichtigt werden.
Zum Autor
Alexander Fritz (B. A. Versicherungswirtschaft), Geschäftsführer der Fritz & Fritz GmbH in Margetshöchheim, ist auf Risikomanagementkonzepte und Pakete zur Unternehmensabsicherung spezialisiert.