Verbraucherschutz Booking.com unterliegt im Streit um Hotelsterne

Niederländische Wettbewerbszentrale untersagt Booking die derzeitige Sternewerbung.
Die niederländische Wettbewerbszentrale untersagt Booking die derzeitige Sternewerbung. © DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH

Die niederländische Werbeaufsicht hat auch in zweiter Instanz entschieden: Die Buchungsplattform darf selbst vergebene Hotelsterne nicht ohne Kennzeichnung anzeigen.

Die niederländische Werbeaufsicht hat Booking.com in zweiter Instanz dazu verpflichtet, bei der Anzeige von Hotelsternen künftig transparent zu machen, wenn diese nicht auf einer unabhängigen Prüfung basieren, sondern von den Hotels selbst festgelegt wurden. Das Berufungsgremium (College van Beroep, CvB) der Reclame Code Commissie (RCC) bestätigte damit eine Entscheidung der Erstinstanz vom 6. November 2025, die bereits eine Irreführung durch die Plattform festgestellt hatte. Das Verfahren war von der Dehoga Deutsche Hotelklassifizierung und ihrer niederländischen Schwesterorganisation Hotelsterren.nl angestoßen worden.

Sterne als Qualitätsversprechen

Im Kern geht es um die Frage, was Verbraucher unter Hotelsternen verstehen. „Auch die Berufungsinstanz stellte klar, dass Sterne im Hotelkontext aus Verbrauchersicht als objektive, standardisierte und überprüfte Qualitätskennzeichnung verstanden werden“, erläutert Christin Neumann, Geschäftsführerin der Dehoga Deutsche Hotelklassifizierung. Wenn Booking in den Niederlanden von Hotels selbst vergebene Sternen verwende, ohne die Verbrauer darauf klar und deutlich hinzuweisen, sei dies ein Verstoß gegen die Regeln für lautere Werbung, so Neumann weiter.

„Hotelsterne stehen für geprüfte Qualität und nicht für ungeprüfte Selbsteinschätzungen.“

Markus Luthe, Geschäftsführer Dehoga Deutsche Hotelklassifizierung und Präsident Hotelstars Union

Das CvB legte in seiner Entscheidung besonderen Wert auf die Feststellung, dass Hotelsterne für Verbraucher ein wichtiges Orientierungskriterium für die Auswahl der Hotels sind (Tz. 6.9): „Hotelsterne geben einen Hinweis auf Luxus und Ausstattung, der nicht von den Gästen selbst bestimmt wird.“ Booking.com soll daher sowohl in der Desktop-Version als auch in der mobilen Version keine selbst vergebenen Hotelsterne mehr anzeigen, ohne deutlich darauf hinzuweisen, dass die Hotels in den Niederlanden die Sterneanzahl möglicherweise selbst festgelegt haben.

„Die Entscheidung stellt klar, dass Verbraucher sich auf die Aussagekraft von Hotelsternen verlassen können müssen“, ergänzt Markus Luthe, Geschäftsführer der Dehoga Deutsche Hotelklassifizierung und Präsident der europäischen Hotelstars Union. „Hotelsterne stehen für geprüfte Qualität und nicht für ungeprüfte Selbsteinschätzungen. Diese Klarstellung ist ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz für den digitalen Hotelbuchungsmarkt in Europa.“ red/sar