Politik 7 Prozent: Bundestag beschließt Entlastungen für Gastronomie

Zum 1. Januar 2026 soll die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent sinken.
Zum 1. Januar 2026 soll die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent sinken. © katatonia - stock.adobe.com

Der Bundestag hat die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie von 19 auf sieben Prozent verabschiedet. Die finale Entscheidung fällt am 19. Dezember im Bundesrat.

Im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2025 stimmte der Deutsche Bundestag für die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie. Die Maßnahme soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten und den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent dauerhaft festschreiben. Während der Corona-Pandemie galt dieser Satz bereits vorübergehend, wurde jedoch zu Jahresbeginn 2024 wieder auf 19 Prozent angehoben.

Von der geplanten Senkung würden laut Bundesfinanzministerium nicht nur Restaurants und Cafés profitieren, sondern auch Bäckereien, Metzgereien, der Lebensmitteleinzelhandel, Caterer sowie Anbieter von Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung. Ziel sei es, die Branche nach zuletzt rückläufigen Umsätzen wirtschaftlich zu stabilisieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Ob die Maßnahme tatsächlich umgesetzt wird, ist allerdings noch offen: Mehrere Bundesländer fordern einen finanziellen Ausgleich für entgehende Steuereinnahmen. Die endgültige Entscheidung fällt im Bundesrat, der am 19. Dezember über das Gesetz abstimmt.

Existenzsicherung und steuerliche Gleichbehandlung

Der Dehoga Bayern bewertet den Bundestagsbeschluss als wichtiges Signal. „Nach Jahren der Krise und großer Unsicherheit brauchen die Betriebe vor allem Verlässlichkeit, Entlastung und Stabilität“, betont Präsidentin Angela Inselkammer. Der ermäßigte Steuersatz sei entscheidend für Investitionen in Personal, Modernisierung und Qualität – und damit für die Sicherung von Arbeitsplätzen, besonders im ländlichen Raum.

Mit der Entscheidung soll laut Dehoga Bayern auch eine steuerliche Ungleichbehandlung beendet werden. Gleiche Speisen würden künftig gleich besteuert, unabhängig davon, ob sie im Restaurant verzehrt oder mitgenommen werden. Dies schaffe mehr Fairness im Wettbewerb. Besonders in Bayern sei die Gastronomie die Lebensader des Tourismus, heißt es vom Landesverband. Regionale Gasthäuser und Biergärten seien die Visitenkarte der Regionen. Die Steuersenkung sei daher auch eine Investition in die touristische Infrastruktur und in die Attraktivität des ländlichen Raums.

Denkfabrik spricht von strukturellem Instrument

Die Denkfabrik Zukunft der Gastwelt (DZG) bewertet den Bundestagsbeschluss als wichtigen Schritt hin zu mehr Stabilität für Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung. „Der heutige Beschluss ist ein Signal der Vernunft", sagt DZG-Vorstandsprecher Marcel Klinge. „Er schafft Planungssicherheit und zeigt, dass Politik auf Basis belastbarer Daten entscheiden kann."

Nach Einschätzung der DZG handele es sich bei der Umsatzsteuersenkung nicht um ein branchenspezifisches Entgegenkommen, sondern um ein strukturelles Instrument. „Die sieben Prozent sind kein Geschenk, sondern eine Investition in Beschäftigung, regionale Wertschöpfung und Orte des Miteinanders", so Klinge. Sie würden jene Betriebe stabilisieren, die Städte und Gemeinden täglich tragen. mit dpa/sar