Gesetze, Reformen & Co. Änderungen 2026: Wichtiges im Überblick

Neues Jahr, neue Gesetze: 2026 stehen einige Änderungen und Termine an.
Neues Jahr, neue Gesetze: 2026 stehen einige Änderungen und Termine an. © Lily - stock.adobe.com

Von der geplanten Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie bis zu höheren Personalkosten: 2026 stehen für das Gastgewerbe wichtige Änderungen und Termine an.

Nach Jahren der Krise hofft das Gastgewerbe im kommenden Jahr auf Entlastungen. Die geplante Rückkehr zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent könnte Spielraum für Investitionen schaffen, argumentieren Branchenverbände. Gleichzeitig müssen sich Betriebe auf steigende Lohnkosten einstellen. Wir haben wichtige Änderungen und neue Gesetze kompakt zusammengefasst.

Januar 2026: Mehrwertsteuer für die Gastronomie

Im Zuge des Steueränderungsgesetzes 2025 stimmte der Deutsche Bundestag für die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie. Die Maßnahme soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten und den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent dauerhaft festschreiben. Während der Corona-Pandemie galt dieser Satz bereits vorübergehend, wurde jedoch zu Jahresbeginn 2024 wieder auf 19 Prozent angehoben. Ob die Maßnahme tatsächlich umgesetzt wird, ist allerdings noch offen: Die endgültige Entscheidung fällt im Bundesrat, der am 19. Dezember über das Gesetz abstimmt.

Mindestlohn steigt zum 1. Januar

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde. Grundlage für die Anhebung ist eine Empfehlung der Mindestlohnkommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern, die alle zwei Jahre über eine Anpassung entscheidet. Die Bundesregierung setzt den Beschluss dann per Verordnung um. Von der Erhöhung sollen nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) rund sechs Millionen Beschäftigte profitieren.

Höhere Minijob-Grenze

Parallel zur Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für Minijobs. Diese erhöht sich ab Januar von 556 auf 603 Euro im Monat. Ende vergangenen Jahres waren fast sieben Millionen geringfügig Beschäftigte gemeldet. 890.000 Minijobber waren es im Gastgewerbe.

Mehr Geld für Auszubildende

Ab dem 1. Januar 2026 steigt die Mindestausbildungsvergütung für Azubis, die 2026 eine Lehre beginnen, auf 724 Euro im ersten, 854 Euro im zweiten und 977 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Die Steigerung ist nach einer gesetzlich festgelegten Systematik durch das Bundesinstitut für Berufsbildung berechnet worden und wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Berechnungsmaßstab ist die Steigerung der durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen im jeweils ersten Ausbildungsjahr in den beiden vorangegangenen Jahren.

Deutschlandticket wird im neuen Jahr teurer

Ein Jahr nach der ersten Preiserhöhung wird das Deutschlandticket nochmal teurer: Ab Januar steigt der Preis von 58 auf 63 Euro pro Monat. Rund 14 Millionen Menschen nutzen das Abo, das bundesweit Fahrten im Regional- und Nahverkehr ermöglicht. 

Steuerfreibetrag steigt

Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, steigt. 2026 liegt er bei 12.348 Euro. Der Kinderfreibetrag wird auf 9.756 Euro angehoben.

Aus Bürgergeld wird Grundsicherung

Das Bürgergeld soll künftig Grundsicherung heißen. Das Bundeskabinett hat mit einem Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) beschlossen. Auf die 5,3 Millionen Bürgergeld-Empfänger kommen somit verschärfte Regeln zu.

Die Grundsicherung soll demnach für drei Monate um 30 Prozent gemindert werden, wenn künftig ein Arbeitsloser beispielsweise keine Bewerbungen schreibt oder Förderkurse ablehnt. Rund 150 Euro im Monat fließen dann weniger. Bei versäumten Jobcenter-Terminen soll gelten: Nach dem zweiten Mal greift die 30-Prozent-Kürzung für einen Monat. Nach dem dritten Mal folgt der Mechanismus zur Komplettstreichung. Vorher müssen die Behörden den Betroffenen den Plänen zufolge Gelegenheit zur persönlichen Anhörung geben – etwa durch einen Telefonanruf oder einen Besuch. Psychisch Kranke sollen vor einem Wegfall der Leistungen geschützt werden. 

Das Gesetz soll Großteils am 1. Juli 2026 in Kraft treten. Zunächst wird der Entwurf noch in Bundestag und Bundesrat beraten. Neuer Streit und Änderungen sind nicht ausgeschlossen. An der SPD-Basis gibt es große Widerstände gegen die Reformpläne. 

Betriebsrente wird auch für kleine Betriebe attraktiver

Mit dem zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz will die Bundesregierung die Hürden für die betriebliche Altersvorsorge senken. Laut den aktuellen Plänen soll es kleineren Betrieben erleichtert werden, ihren Mitarbeitenden eine Betriebsrente anzubieten. Vor allem Beschäftigte mit geringem und mittlerem Einkommen sollen eine zusätzliche Absicherung für das Alter aufbauen können. Der Gesetzentwurf ist im Kabinett beschlossen worden und durchläuft derzeit Bundesrat und Bundestag. Die Umsetzung ist bis zum 1. Januar 2026 geplant.

Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener 

Gutverdiener sollen turnusmäßig höhere Sozialabgaben zahlen. In der gesetzlichen Rentenversicherung werden künftig voraussichtlich bis zu einem Monatseinkommen von 8.450 Euro Beiträge fällig. Wer mehr verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5.812,50 Euro pro Monat steigen.

2026 wird ein Wahljahr

Fünf Bundesländer wählen im kommenden Jahr neue Landesparlamente. Baden-Württemberg beginnt am 8. März, am 22. März wählen die Menschen in Rheinland-Pfalz einen neuen Landtag, am 6. September folgt dann Sachsen-Anhalt. Am 20. September gibt es Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. dpa/sar