Die niederländische Wettbewerbszentrale hat einer Beschwerde der Dehoga Deutschen Hotelklassifizierung stattgegeben. Die Kommission stuft die Darstellung von Sternen auf der Buchungsplattform als irreführend ein.
Die Reclame Code Commissie (RCC) in den Niederlanden hat einer Beschwerde der Dehoga Deutschen Hotelklassifizierung gegen die Praxis von Booking.com bei der Darstellung von Hotelsternen stattgegeben. Nach Auffassung der Kommission sind die von der Buchungsplattform verwendeten Sterneangaben irreführend und daher gemäß Artikel 7 des niederländischen Werbekodex (NRC) unlauter.
Irreführung von Verbrauchern
Die RCC beanstandete, dass Booking auf seiner Buchungsplattform Sterne neben Hotelnamen anzeigt, ohne klar zu erläutern, nach welchen Kriterien diese vergeben werden. Dadurch entstehe beim durchschnittlich aufgeklärten Verbraucher der falsche Eindruck, es handele sich um offizielle Hotelsterne, wie sie von anerkannten Systemen – etwa der Dehoga Deutsche Hotelklassifizierung – vergeben werden. Tatsächlich beruhen die angezeigten Sterne jedoch auf Selbstauskünften der Hotels, die nicht überprüft werden.
Die RCC stellte fest, dass diese Praxis geeignet sei, die Buchungsentscheidung von Reisenden zu beeinflussen, und daher gegen die Grundsätze lauterer Werbung verstoße. Booking wurde aufgefordert, die Verwendung derartiger Sterneangaben künftig zu unterlassen.
„Die Entscheidung der Reclame Code Commissie ist ein wichtiges Signal für Transparenz, Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb in der europäischen Hotellerie“, betont Christin Neumann, Geschäftsführerin der Dehoga Deutschen Hotelklassifizierung. „Es darf nicht sein, dass Plattformen mit Sternen zweifelhafter Herkunft operieren, die nichts mit der offiziellen Klassifizierung zu tun haben. Echte Sterne stehen für Verlässlichkeit und garantieren den Reisenden, dass die Qualitätsstandards nicht nur versprochen, sondern auch eingehalten werden.“
Auch Markus Luthe, Geschäftsführer der Dehoga Deutschen Hotelklassifizierung und Präsident der Hotelstars Union AISBL, begrüßt die Entscheidung: „Jetzt steht fest: Die Regeln für lauteren Wettbewerb müssen auch von grenzüberschreitend operierenden Portalbetreibern eingehalten werden. Diese Entscheidung stärkt die offiziellen Klassifikationssysteme in Europa und schützt die Verbraucher vor irreführender Werbung beim Hotelvergleich.“
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; Booking.com hat die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen Berufung einzulegen. red/sar