Arbeitsschutz BGN erleichtert Gefährdungsbeurteilung

Arbeitsschutz digital: Gastronomiebetriebe können Gefährdungen jetzt online erfassen.
Arbeitsschutz digital: Gastronomiebetriebe können Gefährdungen jetzt online erfassen. © BGN

Betriebe im Gastgewerbe können ihre Gefährdungsbeurteilung nun papierlos erledigen. Die BGN bietet dafür ein digitales Tool, das Arbeitsschutz effizient unterstützt.

Schluss mit Ordnern und Papier. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) bietet Betrieben im Gastgewerbe ab sofort eine digitale Gefährdungsbeurteilung. Über das BGN-Extranet können Mitgliedsbetriebe mit bis zu 50 Beschäftigten die gesetzlich vorgeschriebene Beurteilung schnell, praxisnah und komplett online durchführen. Die Nutzung ist sowohl am Desktop als auch am Tablet möglich.

So funktioniert die neue Anwendung

Ein branchenspezifischer Musterkatalog, der individuell angepasst werden kann, führt Schritt für Schritt durch die Inhalte. Dank des modularen Aufbaus bearbeiten Betriebe nur die für sie relevanten Abschnitte. Unterweisungen und Arbeitsschutzmaßnahmen lassen sich direkt den zuständigen Mitarbeitenden zuordnen. Zusätzlich ist eine Zusammenarbeit mit Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten oder externen Dienstleistern möglich.

Die Anwendung wird regelmäßig aktualisiert, speichert alle Daten digital und ermöglicht bei Bedarf auch den Export als PDF. Voraussetzung ist ein Zugang zum kennwortgeschützten BGN-Extranet. Mitgliedsbetriebe mit bestehendem Zugang erhalten automatisch Zugriff, neue Betriebe können den Zugang online beantragen.

Eine systematische Gefährdungsbeurteilung schafft Transparenz über mögliche Risiken und legt die Grundlage für einen wirksamen Arbeitsschutz. red/eb

Über die BGN

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe ist seit 1885 die gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, von Brauereien und Mälzereien, der Tabakindustrie sowie von Schausteller- und Zirkusbetrieben. Rund 3,8 Millionen Menschen in mehr als 380.000 Betrieben sind über die BGN bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten abgesichert.