Mobilität Best Western Airporthotel digitalisiert Parken

Gäste des Best Western Premier Airporthotel können künftig einfacher das Parkhaus des Hotels nutzen.
Gäste des Best Western Premier Airporthotel können künftig einfacher das Parkhaus des Hotels nutzen. © Best Western Premier Airporthotel

Künftig können Gäste und externe Parkende die Tiefgarage des Hotels in Berlin dank automatischer Kennzeichenerfassung ohne Schranken und Tickets nutzen. Wie das System funktioniert.

Das Best Western Premier Airporthotel Berlin Mahlow optimiert die Anreise für seine Gäste: Ab August 2025 setzt das Viersternehotel in seiner Tiefgarage auf ein digitales, schrankenloses Parkraummanagementsystem der Peter Park System GmbH. Die Lösung berechnet die Parkdauer automatisch mittels datenschutzkonformer Kennzeichenerfassung bei Ein- und Ausfahrt. Parkende benötigen kein Ticket mehr, sondern fahren nahtlos auf und von der Parkfläche. Die Bezahlung erfolgt unter Angabe des Nummernschildes an Automaten oder online – und ist mit Karte sowie Apple und Google Pay möglich. Die Bewirtschaftung der Fläche übernimmt die Mobility Hub Parkservice GmbH.

“Wir waren auf der Suche nach einer Lösung, mit der wir die Anreise der Gäste so einfach wie möglich gestalten und gleichzeitig unsere Tiefgarage einfach verwalten können. Das Peter Park System deckt diese Anforderung perfekt ab”, betont Sami Elair, Regional Manager Best Western Premier Airporthotel Berlin die Entscheidung. Die Parkflächen stünden neben Hotelgästen künftig auch externen Parkenden zur Verfügung.

Das System reduziere Rückstaus zu Stoßzeiten, senke den CO₂-Ausstoß rund um die Parkfläche und spare Papier sowie Kosten durch den Verzicht auf Tickets und Verschleißteile. Zudem würden manuelle Arbeitsschritte in der Verwaltung minimiert, da alle Prozesse digitalisiert und automatisiert ablaufen.

Welche Daten werden erfasst?

Eine Bildaufnahme des Fahrzeug-Kennzeichens sowie eine Textdatei mit Zeit- und Datumsstempel zur Ermittlung der Parkdauer werden festgehalten. Es findet nach Herstellerangaben ausdrücklich keine Video-Aufzeichnung statt. Es werde auch kein öffentlicher Grund erfasst. Das Lesen des Kennzeichens erfolge gemäß Art 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO.

Was passiert mit den Daten?

Bei der Einfahrt werde nur das Kennzeichen erfasst. Es sei dabei nicht erkennbar, wer der Fahrzeugführer ist. Lediglich im Fall eines Parkverstoßes könne über eine Abfrage beim Kraftfahrtbundesamt die Ermittlung der Halterdaten erfolgen, die zu diesem Zweck temporär in Deutschland gespeichert werden. Liegt kein Parkverstoß vor, würden die Daten über Ein- und Ausfahrt automatisch gelöscht. red/sar