Rechtstipp Aus dem Fall Gil Ofarim lernen

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Vor dem Hintergrund eines drohenden Imageschadens sollten Hoteliers auch an einen zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch denken. © AA+W - stock.adobe.com

Kaum ein Justizfall hat in den vergangenen Jahren wohl so sehr polarisiert wie der Gerichtsprozess um Gil Ofarim. Wie Gastgeber Diskriminierung vorbeugen und sich auf ähnliche Vorwürfe vorbereiten können.

Am 5. Oktober 2021 schilderte der Musiker Gil Ofarim in einem Instagram-Video, Opfer eines antisemitischen Vorfalls in einem Leipziger Hotel geworden zu sein. Ein Mitarbeiter des Hotels habe ihn am Empfang aufgefordert, seine Kette mit einem Davidstern-Anhänger einzupacken, um einchecken zu dürfen. Der Clip verbreitete sich rasant in den sozialen Netzwerken und löste eine Welle der Solidarität mit dem Künstler aus. Die Folgen für das Hotel waren drastisch und reichten von einer Spontandemonstration mit rund 400 Menschen vor dem Hoteleingang über negative Kommentare auf Bewertungsplattformen bis hin zu wochenlangen Drohanrufen und Anfeindungen in den sozialen Medien. Mehr als zwei Jahre später, am 28. November 2023, gestand der Sänger vor Gericht seine Falschbehauptung und löschte das Video. Das Verfahren gegen ihn wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung wurde vorläufig eingestellt.

Risikomanagement aufbauen

Der Ausgang mag für das Hotel und den betroffenen Mitarbeiter erleichternd gewesen sein. Dennoch zeigt dieser Fall eindrücklich, welche schwerwiegenden Folgen Diskriminierungsvorwürfe für die Reputation und das Geschäft eines Unternehmens haben können. Für Hotels und Restaurants ist es ratsam, sich proaktiv mit den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten im Fall eines vergleichbaren Vorwurfes auseinanderzusetzen.

Zunächst empfiehlt es sich, ein internes Risikomanagement aufzubauen. Dieses hilft dabei, eine Unternehmenskultur der Integrität zu fördern, Risiken zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken zu minimieren. So können etwa umfassende Aufklärungen und Schulungen für die Mitarbeitenden in Hotels und Restaurants dazu beitragen, ein Verständnis für die vielseitig gelagerten Fälle von Diskriminierung, entsprechenden Vorwürfen und die bestehende Rechtslage zu entwickeln, um einen effektiven Diskriminierungsschutz zu gewährleisten.

Darüber hinaus kann es ratsam sein, interne Richtlinien zu etablieren, die klar festlegen, wie Diskriminierungen verhindert werden sollen. Ferner kann die Einrichtung interner Komitees dafür sorgen, dass bei einem Aufkommen vergleichbarer Vorwürfe diesen umgehend aktiv nachgegangen und nicht erst dann gehandelt wird, wenn der Schaden bereits entstanden ist. Ein solches Gremium kann dabei beispielsweise aus der Belegschaft, der HR-Abteilung und Juristen bestehen.

"Dieser Fall zeigt eindrücklich, welche schwerwiegenden Folgen Diskriminierungsvorwürfe für die Reputation und das Geschäft eines Unternehmens haben können."

Presserechtliche Ansprüche

Die Vorverurteilung durch die Berichterstattung der Presse, wie sie im Fall Gil Ofarim mitunter stattgefunden hat, gibt zudem Anlass, noch einmal presserechtliche Ansprüche in den Blick zu nehmen: So können Hotels und Restaurants etwa Unterlassungsansprüche und Ansprüche auf Berichtigung und Gegendarstellung gegenüber Presseunternehmen geltend machen, um weitere Verletzungen ihrer Reputation zu unterbinden und die andauernden Folgen einer unwahren und rechtswidrigen Tatsachenbehauptung auszuräumen.

Ferner ist vor dem Hintergrund eines drohenden Imageschadens und damit verbundenen einbrechenden Buchungszahlen beziehungsweise Stornierungen durch Falschbeurkundungen auch an einen zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch zu denken. Letztendlich zeigt der Fall Gil Ofarim aber auch, dass die Wahrheit nicht zuletzt in einem Strafprozess, eingeleitet durch eine Strafanzeige wegen falscher Verleumdung und Verdächtigung, ans Licht gebracht werden kann, wodurch sich die Reputation eines Unternehmens zumindest teilweise wiederherstellen lässt. Um künftige Diskriminierungsvorfälle verhindern zu können, besteht angesichts der internationalen Kundschaft und der gegenwärtig politisch aufgeladenen Lage akuter Handlungsbedarf in der Hotel- und Gastronomiebranche.

Zum Autor

Dr. Jonas Kahl, LL.M. ist Rechtsanwalt bei Spirit Legal und im Bereich gewerblicher Rechtsschutz tätig, er ist Fachanwalt für Urheber und Medienrecht.