Kulturförderabgabe Bettensteuer gilt in Erfurt jetzt auch für Geschäftsreisende

Seit 1. Januar 2024 müssen in der Stadt Erfurt auch Geschäftsreisende die Bettensteuer zahlen.
Seit 1. Januar 2024 müssen in der Stadt Erfurt auch Geschäftsreisende die Bettensteuer zahlen. © dk-fotowelt-stock.adobe.com

Die Hoteliers fürchten um ihre Gäste: Geschäftsreisende könnten aufgrund insgesamt steigender Kosten gerade jetzt besonders preissensibel reagieren.

In der thüringischen Landeshauptstadt Erfurt gilt die Übernachtungssteuer jetzt auch für Geschäftsreisende. Wie der Dehoga Landesverband in Thüringen mitteilte, hat die Stadt die Bettensteuer seit dem 1. Januar erweitert. Der Dehoga kritisiert, dass die Gastgeber erst elf Tage vor dem Start der neuen Satzung schriftlich von der Stadt informiert worden sind. Die Branche sei nicht in den Prozess der Satzungsänderung einbezogen wurden. Laut dem Verband hatte der Stadtrat im November darüber beschlossen.

Für Hoteliers, die Geschäftsreisende zu Gast haben, sei die Änderung ein erheblicher Nachteil. Sie befürchten, dass Geschäftsreisende künftig auf andere Städte ausweichen könnten. Viele Gäste seien vor dem Hintergrund der gestiegenen Kosten gerade jetzt besonders preissensibel und würden die Preiserhöhung möglicherweise nicht akzeptieren.

Die Stadt Erfurt erhebt eine Beherbergungssteuer von 5 Prozent auf den Brutto-Logispreis, also den Übernachtungspreis ohne Frühstück. Ausgenommen seien Gäste, die unter 18 Jahre alt sind oder aufgrund einer notwendigen medizinischen Behandlung in Erfurt übernachten müssen. Die Bettensteuer dient der Stadt als Kulturförderabgabe. sr