Positives Zeichen für Bars und Restaurant zum Jahresende: Die Stadt Berlin will die Branche mit dem Erlass der Gebühren unterstützen.
Bars und Restaurants in Berlin müssen 2024 keine Gebühren zahlen, wenn sie Tische und Stühle auf den Bürgersteig stellen. Die Sondernutzungsgebühr wird den Gastronomen laut der Staatskanzlei in Berlin erlassen. Auch Schausteller und Veranstalter, der Messe- und Kongresswirtschaft, Einzelhändlern und der Kultur- und Kreativwirtschaft müssen die Gebühr im kommenden Jahr nicht zahlen.
Damit will die Stadt vor allem die Branchen unterstützen, bei denen die schwierigen Corona-Jahre immer noch nachwirken. Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner (CDU), sagte: "Wir wollen mit dem Verzicht auf diese Einnahmen den Gastwirten und Schaustellern, dem Einzelhandel und den kreativen Menschen in Berlin helfen, sich wieder zu stabilisieren." Ziel sei es, Arbeitsplätze zu erhalten und den Wirtschaftsstandort Berlin zu stärken. Berlin werde von einer lebendigen Gastronomie, vielfältigem Einzelhandel und bunten Volksfesten profitieren.
Bereits in der Corona-Zeit hatten die Berliner Bezirke der Gastronomie die Sondernutzungsgebühren erlassen. Ab Mai 2023 musste die Gebühr dann wieder gezahlt werden. Die durch Corona und hohe Energiepreise gebeutelte Branche rechnet mit Beginn des Jahres 2024 mit neuen wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Ab 1. Januar wird nach bisherigem Stand die Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants wieder von 7 Prozent auf 19 Prozent angehoben. Der Steuersatz war in den der Corona-Pandemie gesenkt worden, um die Betriebe zu entlasten. dpa/sr