Zum 1. Januar 2024 soll die Mehrwertsteuer in der Gastronomie wieder auf 19 Prozent steigen. Die Präsidenten der Dehoga-Verbände wenden sich mit einem offenen Brief nun direkt an den Kanzler.
Der Bundestag wird den Haushalt 2024 wohl nicht mehr vor Jahresende beschließen, wie vergangene Woche mitgeteilt wurde. Das bedeutet auch, dass die Steuererhöhung für Speisen in der Gastronomie automatischen am 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Die Führungsspitzen aller Dehoga-Verbände richten deshalb einen eindringlichen Appell an Bundeskanzler Olaf Scholz, an den sieben Prozent festzuhalten.
Viele Wählerinnen und Wähler hätten auf die Worte des Kanzlers vertraut, heißt es in dem offenen Brief. Vor der Bundestagswahl im September 2021 hatte Scholz beim Bürgergespräch erklärt: "Wir haben die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie gesenkte und das nochmal verlängert und ich will Ihnen gerne versichern, ich habe dieser Verlängerungsentscheidung zugestimmt und der Einführung in dem sicheren Bewusstsein: Das schaffen wir nie wieder ab."
Umsatzeinbußen, Jobverluste und Insolvenzen
In den Schreiben heißt es weiter: "Wir appellieren an Sie, die wichtige gesellschaftliche Rolle der Gastronomie anzuerkennen und sich für die Fortgeltung der sieben Prozent einzusetzen." Die Steuererhöhung treffe unmittelbar die Gäste, da die Unternehmen die 19 Prozent sowie weitere steigende Kosten dem Gast in Rechnung stellen müssten. Dramatische Umsatzeinbußen in der Branche und bei ihren Partnern seien die Folge. Jobverluste, Betriebsaufgaben, Insolvenzen sowie marode regionale Wirtschaftskreisläufe seien vorprogrammiert. Mindestens 12.000 Betriebe stehen laut einer Dehoga-Umfrage vor dem Aus.
"Der erwartete fiskalische Effekt von Mehreinnahmen mit einer Anhebung auf 19 Prozent wird genau ins Gegenteil umschlagen, weil durch Umsatzverluste die Erwartung von Mehreinnahmen nicht eintritt", so der Branchenverband.
Essen müsse einheitlich mit sieben Prozent besteuert werden, heißt es weiter. "Es ist völlig absurd, dass in Zeiten, in denen alle von Nachhaltigkeit und gesunder Ernährung reden, für das frisch zubereitete und auf dem Porzellanteller angerichtete Essen ab 1. Januar 2024 wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig werden, während für das verpackte Essen zur Mitnahme, To-Go oder Drive-In, die Essenslieferung sowie der Fertigsalat aus dem Supermarkt weiterhin sieben Prozent gelten." Nicht ohne Grund sei der reduzierte Satz für Essen in der Gastronomie derzeit in 23 EU-Staaten Gesetz.
Branche fordert mehr Wertschätzung
Abschließend heißt es in dem Schreiben an den Kanzler: "Wir erwarten Wertschätzung für das, was die Gastgeber mit ihren Beschäftigten Tag für Tag für unser Land leisten. Vergessen Sie nicht die 16 Millionen Menschen, die täglich von Gemeinschaftsverpflegern und Caterern in Schulen, Kindergärten, Seniorenheimen und Betriebskantinen abhängig sind." red/sar