Ein entsprechender Entschließungsantrag, der den niedrigeren Steuersatz von sieben Prozent für Speisen auch auf Getränke ausweiten wollte, fand keine Mehrheit.
Bayern ist im Bundesrat mit einem Vorstoß gescheitert, die zum Jahresende auslaufende niedrigere Mehrwertsteuer in der Gastronomie dauerhaft beizubehalten. Ein Entschließungsantrag, der den niedrigeren Steuersatz von sieben Prozent für Speisen auch auf Getränke ausweiten wollte, fand in der Länderkammer am Freitag keine Mehrheit.
Söder warnt vor negativen Folgen
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) warnte im Bundesrat vergeblich vor negativen Folgen für die Gastronomie: "Tausende von Existenzen sind betroffen, in ganz Deutschland." Wenn man sparen wolle, dann besser an anderer Stelle wie beim Bürgergeld oder beim Heizungsgesetz. Man könne auch den geplanten Erweiterungsbau des Kanzleramts schieben "und dafür lieber Menschen ein billigeres und günstigeres Essen ermöglichen".
In der Pandemie war der Steuersatz auf Speisen in der Gastronomie von 19 auf sieben Prozent gesenkt worden. Diese Maßnahme zur Unterstützung von Restaurants war befristet. Die geplante Rückkehr zum gewohnten Steuersatz wurde mehrfach verschoben. Die Ampel-Koalition besteht nun darauf, dass der Steuersatz Anfang 2024 wieder auf 19 Prozent steigt.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Hintergrund ist das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts. Dabei geht es um 60 Milliarden Euro, die als Corona-Kredit bewilligt worden waren, aber nachträglich für den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft eingesetzt werden sollten. Dies erklärten die Richter für verfassungswidrig. Zugleich entschieden sie, der Staat dürfe sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre auf Vorrat zurücklegen. Deshalb sind weitere Milliardensummen für Zukunftsvorhaben gefährdet.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wird in der kommenden Woche im Bundestag eine Regierungserklärung zur Haushaltslage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts abgeben. Das kündigte Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt im Bundesrat an. "Ohne dem jetzt vorgreifen zu wollen, will ich an dieser Stelle vor allem sagen, dass auch nach dem Urteil die finanziellen Hilfen des Staates bei solchen besonderen Notsituationen weiterhin möglich sind", sagte Schmidt. "Aber es gibt jetzt klare Vorgaben, wie die Hilfen ausgestaltet sein müssen und wie die Kreditaufnahme organisiert sein muss, um sie zu finanzieren." dpa