Das Bundesland unternimmt einen weiteren Anlauf zur Beibehaltung der sieben Prozent für die Gastronomie. Zuvor hatte bereits Mecklenburg-Vorpommern ein Veto angekündigt.
In dem Antrag zur bevorstehenden Plenarsitzung des Bundesrats an diesem Freitag begründet die Münchner Staatsregierung ihr Vorhaben mit dem "Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Gastronomie- und Tourismusbranche im Verhältnis zu den angrenzenden Nachbarländern".
Außerdem soll der ermäßigte Umsatzsteuersatz nicht nur für Speisen, sondern auch für Getränke gelten. Das ist in dem Dokument nachzulesen, das der Bundesrat - wie die übrigen Tagesordnungspunkte auch - vorab auf seiner Webseite veröffentlicht hat.
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Mecklenburg-Vorpommern will Veto einlegen
Anfang der Woche hatte bereits Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig angekündigt, ihr Bundesland werde sich am 15. Dezember im Bundesrat gegen die Eröhung der Mehrwertsteuer aussprechen. Auch die CDU-Koalition im Landtag von Brandenburg hat am Mittwoch im Landtag dazu aufgerufen, im Bundesrat für eine Beibehaltung der niedrigeren Mehrwertsteuer zu kämpfen.
Weitere Stimmen kommen auch aus Hamburg: Die CDU in der Hamburgischen Bürgerschaft fordert den rot-grünen Senat auf, sich auf Bundesebene für eine Beibehaltung des auf sieben Prozent abgesenkten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie einzusetzen. Bereits jetzt hätten Restaurants, Bars und Cafés aufgrund gestiegener Kosten ihre Preise deutlich anheben müssen - was auch die Gäste zu spüren bekommen hätten, heißt es in einem am Donnerstag vorgelegten Antrag der Fraktion. "Eine erneute Preissteigerung wird die gesamte Branche erheblich beschädigen und am Ende eine unbekannte Zahl an Insolvenzen hervorrufen", wird darin gewarnt.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Die während der Corona-Pandemie auf sieben Prozent reduzierte Mehrwertsteuer auf Speisen soll nach dem Willen der Bundesregierung zum Jahreswechsel wieder auf 19 Prozent steigen. Hintergrund ist das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts von vergangener Woche. Das Karlsruher Gericht hatte die Umwidmung von 60 Milliarden Euro aus dem Haushalt 2021 für nichtig erklärt. Das Geld war als Corona-Kredit bewilligt worden, sollte aber nachträglich für den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft eingesetzt werden. Nun steht es nicht mehr zur Verfügung.
Als Folge dessen hat die Ampel-Koalition den für den 1. Dezember geplanten Beschluss des Bundeshalts 2024 verschoben. Er soll jedoch noch dieses Jahr stattfinden. Der Chefhaushälter der SPD, Dennis Rohde, hat sich für einen raschen Beschluss des Haushalts für das kommende Jahr ausgesprochen. "Meine Erwartung ist, dass wir auch den Bundeshaushalt 2024 noch in diesem Jahr abschließend beraten», erklärte der Abgeordnete am Donnerstag".. dpa