Bürokratieabbau Faeser will Meldepflicht in Hotels für deutsche Bürger abschaffen

Customer paying for services in hotel
Bevor ein Gast in Hotel die Zimmerkarte bekommt, muss er einen Meldezettel ausfüllen. © Yakobchuk Olena - stock.adobe.com

An der Rezeption einen Meldebogen ausfüllen - damit soll Schluss sein, findet die Bundesinnenministerin. Dies soll jedoch nur für inländische Gäste gelten. Wie der IHA auf den Vorschlag reagiert.

Nancy Faeser (SPD) hat vorgeschlagen, die Meldepflicht in Hotels abzuschaffen. Wie der Spiegel berichtete, soll dies allerdings nur für deutsche Staatsbürger gelten. Ausländerinnen und Ausländer sollten demnach weiterhin verpflichtet werden, in Hotels und anderen Beherbergungsstätten einen Meldeschein auszufüllen. Ihnen wird bislang auch auferlegt, sich gegenüber den Mitarbeitern des Hotels auszuweisen.

Das Bundesjustizministeriums hatte im Zuge der von der Ampel-Regierung angekündigten Bemühungen zum Bürokratieabbau von allen Ressorts konkrete Vorschläge erbeten, wie Bürger und Unternehmen entlastet werden könnten. Unter der schwarz-roten Bundesregierung war mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz zum 1. Januar 2020 die Möglichkeit einer papierlosen Anmeldung über einen digitalen Hotelschein geschaffen worden.

Im Bundesjustizministerium stieß Faesers Vorschlag auf Zustimmung. Solche Forderungen würden schon seit vielen Jahren immer wieder erhoben, auch das Bundesjustizministerium habe sich dafür in der Vergangenheit bereits ausgesprochen. Dass sich das Bundesinnenministerium in dieser Frage nun bewege, sei ein gutes Zeichen und ein Beleg dafür, wie wichtig der Bürokratieabbau der Bundesregierung sei. Man hoffe, "dass das Bundesinnenministerium sich auch bei anderen Vorschlägen zum Bürokratieabbau offen zeigt".

Verband begrüßt den Vorstoß

Der Vorstoß der Bundesinnenministerin für ein Entfallen der besonderen Meldepflicht für inländische Beherbergungsgäste bringt Bewegung in die vom Hotelverband Deutschland (IHA) seit Jahrzehnten geforderte Ablösung des Ausfüllens papierhafter Meldescheine beim Check-in im Hotel. "Die Branche nimmt mit Erleichterung zur Kenntnis, dass sich offensichtlich auch im Bundesinnenministerium die dagegen seit Jahrzehnten vorgetragenen Sicherheitsbedenken verflüchtigt haben. Einer praxistauglichen Digitalisierung des Hotel-Check-ins dürfte nun materiell nichts mehr entgegenstehen", sagt IHA-Vorsitzender Otto Lindner die Initiative zur Modernisierung des Bundesmeldegesetzes (BMG).

Auch der Deutsche Tourismusverband (DTV) begrüßt diesen Vorstoß . Dazu DTV-Geschäftsführer Norbert Kunz: "Für die Umsetzung sind noch zahlreiche Detailfragen offen. Dazu zählt beispielsweise, ob der Meldeschein für ausschließlich ausländische Gäste mit dem unionsrechtlichen Diskriminierungsverbot vereinbar ist. Darüber hinaus ist sicherzustellen, wie eine bundesweit einheitliche Rechtsgrundlage für die Erhebung von Tourismus- und Kurbeiträgen erhalten bleibt."

Mögliche Stolpersteine

Diese Stolpersteine sieht auch der IHA. Für ausländische Gäste bliebe die Hotelmeldepflicht aufgrund der völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands aus Artikel 45 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) erhalten. "Die Hotellerie ist eine gastfreundliche und durch und durch internationale Branche. Ein erheblich unterschiedliches Prozedere beim Check-in von in- und ausländischen Gästen wäre ihr wesensfremd und träfe auf intuitive Ablehnung. Hier sehen wir auch Aspekte des unionsrechtlichen Diskriminierungsverbots noch vorab zu klären", führt Lindner aus.

Zudem greifen die Kommunalabgabengesetze fast aller Bundesländer laut IHA explizit auf § 30 Abs. (3) BMG zurück, um ihrerseits Regelungen für die Erhebung von Kurbeiträgen und Tourismusabgaben zu harmonisieren. Mit einem etwaigen Wegfall der Meldepflicht für Inländer gem. § 29 BMG entfiele diese gesetzliche Verankerung. "Es wäre natürlich für einen erheblichen Teil der Beherbergungsbetriebe in Deutschland nur eine Schein-Entbürokratisierung, wenn die Gästedaten zwar nicht mehr nach dem Bundesmeldegesetz, aber weiterhin nach kommunalem Recht von den Betrieben erhoben werden müssten. Der noch vorzulegende konkrete Gesetzesänderungsvorschlag wird sich auch vor diesem Hintergrund als praxistauglich erweisen müssen", mahnt IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe. dpa/sar