Die Landeshauptstadt will nach Angaben des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands an einer Übernachtungssteuer festhalten. Der Verband zeigt sich besorgt.
Die Idee für die Bettensteuer in München kam Ende 2022 auf. Kurz danach verkündete die Bayerische Staatsregierung, dass sie eine Bettensteuer in Bayern generell verbieten werde und verkündete den Entschluss zur Erweiterung des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Das KAG soll nach Angaben der Bayerischen Staatsregierung in Artikel 3 um die Übernachtungssteuer erweitert und damit die Erhebung einer Übernachtungssteuer in Bayern generell verboten werden. Schon Anfang Februar hatte der Innenausschuss des Landtages dafür gestimmt, dass eine Bettensteuer verboten wird, im Plenum wird sich der Landtag am 2. März damit befassen.
Damit wäre die geplante Einführung einer Übernachtungssteuer in der Landeshauptstadt München eigentlich vom Tisch. Doch die Landeshauptstadt will gegen das Verbot juristisch vorgehen, wie der Dehoga Bayern mitteilte.
"Affront gegenüber Gastgebern und Gästen"
"In Zeiten multipler Krisen darf es keine zusätzlichen Belastungen geben. Wir begrüßen daher die klare Haltung der Bayerischen Staatsregierung", sagt Dehoga Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer. "Die Ankündigung Münchens das Gastgewerbe durch eine weitere Belastung zu schwächen und sich über den Entschluss der Staatsregierung hinwegsetzen zu wollen, empfinden wir als Affront – gegenüber Gastgebern und deren Gästen gleichermaßen."
Bislang gibt es keine Gemeinde in Bayern mit einer vergleichbaren Steuer. Kreisvorsitzender Christian Schottenhamel gibt zu bedenken, dass eine Übernachtungssteuer in München auch in anderen Kommunen Bayerns Begehrlichkeiten wecken würde. "Selbst bei den Gästen der Münchner Flaggschiffbetriebe herrscht eine extrem hohe Preissensibilität. Wenn man dann bedenkt, wie kleinteilig Münchens Hotellerie in Gänze aufgestellt ist, kann man nur erahnen, welche Bedeutung jeder zusätzliche Cent bei den Gästen dieser Betriebe spielt. Es dürfte eine ganz entscheidende Rolle bei der Auswahl der Destination haben", sagt Schottenhammel. Angela Inselkammer befürchtet zudem, dass eine Verteuerung der Übernachtungspreise im ländlichen Raum den Prozess des Gasthofsterbens beschleunigt.
Auch unter dem Aspekt fairer Wettbewerbsbedingungen würde eine Übernachtungssteuer das Gastgewerbe laut Schottenhamel einseitig benachteiligen. Kunden anderer Akteure wie Einzelhändler, Taxifahrer, Museen und viele weitere, die vom Tourismus profitieren, müssten keine derartigen Steuern zahlen. Zudem sollen die Einnahmen in den allgemeinen Stadthaushalt fließen und nicht der Branche zukommen. "Die Erhebung einer Übernachtungssteuer empfinden wir, vor allem nach dem Sonderopfer, das die Branche während der Pandemie erbracht hat, nahezu als skandalös", so Schottenhamel und Inselkammer weiter.
Mehr Entlastungen statt Belastungen
"München täte gut daran, nicht immense Summen an Steuergeldern für Gutachten im Vorfeld einer Popularklage zu verschwenden, mit dem Ziel, einzelne Branche noch mehr zu belasten, sondern lieber selbst konsequent nach Einsparpotenzialen suchen", ergänzt Dehoga Bayern-Landesgeschäftsführer Thomas Geppert. Er sei angesichts der Ankündigung der Landeshauptstadt, sich über das Verbot hinwegsetzen zu wollen, alarmiert. Eine zusätzliche Steuer würde Übernachtungen verteuern, Gäste verschrecken und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe beschädigen. Es ist nicht die Zeit für neue Steuern oder zusätzliche Belastungen. Die Branche brauche mehr Entlastungen.
"Corona hatte das Gastgewerbe schon an den Rand des wirtschaftlich Möglichen gebracht, im Nachgang kam es dann zu einem deutlichen Lohnsprung sowie zusätzlich zu immensen Mehrbelastungen unter anderem durch enorm gestiegene Lebensmittelkosten und explodierende Energiepreise", so Geppert. Die Branche brauche eine Entfristung der Mehrwertsteuer, ein flexibleres Arbeitszeitgesetz mit der Umstellung auf eine Wochenarbeitszeit und Unterstützung bei den steigenden Energiepreisen. "Doch auch hier wissen wir die bayerische Staatsregierung auf unserer Seite."
Rund 600.000 Menschen verdienen ihr Einkommen im Tourismus. Hotellerie und Gastronomie bilden dabei das Rückgrat des Tourismus, so der Branchenverband. Für 447.000 Erwerbstätige bietet die Branche im Freistaat Arbeit, das entspricht rund jedem 17. Erwerbstätigen. Darüber hinaus befindet sich nahezu jeder zehnte bayerische Ausbildungsplatz in einem Hotel oder einem Gastronomiebetrieb. sar