Gerichtsentscheidung Werbung mit Sonnen statt Sternen unzulässig

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Hotels dürfen nicht mit falschen Sternen werben – und ebenso wenig mit Sonnen-Symbolen, die ähnlich der Sterne angeordnet sind. Dies hat das Landgericht Dessau entschieden.

Der Hintergrund: Auf seiner Hopepage hatte ein Hotelier mit Sonnensymbolen geworben, die waagrecht in einer Reihe über dem Namen des Hotels angeordnet waren. Bei einem flüchtigen Blick hätten diese also mit Sternen verwechselt werden können. Allerdings war das Hotel nicht vom Dehoga klassifiziert, also offiziell kein Vier-Sterne-Hotel, wie unter anderem www.anwalt.de berichtet. Der Branchenverband forderte den Hotelier auf, die Symbole zu entfernen. Der Betreiber des Hotels reagierte allerdings nicht – und der Fall landete vor Gericht.

Das Landgericht entschied schließlich, dass es irreführend ist, wenn ein Hotel mit mit Sonnen-Symbolen als Sterne-Bewertung wirbt, wenn das Unternehmen nicht über die entsprechende Klassifizierung verfügt. Durch die Art und Weise der Präsentation werde der Eindruck erweckt, es handle sich um eine offizielle Sterne-Bewertung. Erst bei näherem Hinsehen erkenne der Verbraucher, dass es sich nicht um Sterne, sondern vielmehr um Sonnen handle.